Zechpreller wegen versuchten Mordes verurteilt

Trier/Daun · Wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags ist ein Zechpreller vom Landgericht Trier zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Die Richter sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2012 vor einer Kneipe in Daun (Kreis Vulkaneifel) zwei Männer mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte. Laut Anklage waren die Männer dem Angetrunkenen gefolgt, weil er nicht bezahlt hatte. Als sie ihn aufforderten, seinen „Deckel“ zu zahlen, habe er plötzlich das Messer gezückt und ihnen in den Bauch gestochen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass beide Opfer ohne Notoperation gestorben wären. Die Richter sprachen den Mann zudem auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig und ordneten seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor muss der mehrfach vorbestrafte Mann aber dreieinhalb Jahre absitzen.

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