"Kein wirklich rundes Stadtjubiläum" - Saarburg hat seit 725 Jahren Stadtrechte

Saarburg · König Rudolf I. hat vor 725 Jahren Saarburg Marktrechte verliehen. Trotz dieser historischen Bedeutung für die Stadt plant die Stadtverwaltung keine Feier. CDU, SPD sowie der Tourismus- und der Gewerbeverband zeigen Verständnis für diese Entscheidung.

 Die erste Darstellung der Saarburg dürfte aus der Feder von Simon van den Neuwel stammen. Sie ist Teil des 1599 erschienenen fünften Teils der Civitates Orbis Terrarum, die von Frans Hogenberg (bis 1598) und Georg Braun herausgegeben wurde. Scan: Archiv der Heidelberger Universitätsbibliothek

Die erste Darstellung der Saarburg dürfte aus der Feder von Simon van den Neuwel stammen. Sie ist Teil des 1599 erschienenen fünften Teils der Civitates Orbis Terrarum, die von Frans Hogenberg (bis 1598) und Georg Braun herausgegeben wurde. Scan: Archiv der Heidelberger Universitätsbibliothek

Foto: Alexander Schumitz (itz) ("TV-Upload Schumitz"

Saarburg. Der älteste bekannte Stich zeigt, wie die Saarburg Ende des 16. Jahrhunderts aussah. Er stammt wahrscheinlich aus der Feder von Simon van den Neuwel, der ihn etwa 1599 für die Kartensammlung Civitates Orbis Terrarum (aus dem Lateinischen übersetzt: Die Städte des Erdkreises) von Frans Hogenberg und Georg Braun erstellt hat. Zu sehen sind neben der Burg und den Burgmannenhäusern auch die Ober- sowie die Unterstadt.

Diese Darstellung der Stadt Saarburg ist etwa 400 Jahre nach Verleihung der Stadtrechte an die Stadt Saarburg entstanden. König Rudolf I. (1218 - 1291) hatte am 29. Mai 1291 Saarburg zur Reichsstadt erhoben (Text: siehe Extra). Neben Saarburg verlieh der Herrscher zeitgleich an fünf weitere Städte im Kurfürstentum Trier - nämlich an Mayen, Bernkastel, Welschbillig, Montabaur und Wittlich - die Stadtrechte.

Während in Bernkastel-Kues Ende Mai der 725. Jahrestag der Verleihung der Stadtrechte gefeiert wurde, suchte man in Saarburg vergeblich nach einer Veranstaltung, die an das Ereignis in Frankfurt am Main erinnerte. Schon vor einiger Zeit hatte Richard Fuhs klargestellt, dass die Stadt grundsätzlich keine Feiern hierzu plane. "Wir haben erst 2014 das 1050. Stadtjubiläum gefeiert", antwortete der Mitarbeiter der Saarburger Stadtverwaltung auf eine entsprechende TV-Anfrage.

An diese Feier erinnert auch Edith van Eijck, Mitglied der SPD-Fraktion und Gästeführerin: "Veranstaltungen dieser Art stehen und fallen mit dem Engagement von Ehrenamtlichen. So war die Zeitreise der Gästeführer vor zwei Jahren enorm zeitaufwendig." Sie wolle das Thema aber noch mal in den entsprechenden Fachausschüssen der Stadt aufgreifen.

Keinen Beratungsbedarf in den kommunalen Gremien sieht Gabi Thebach. Die CDU-Fraktionssprecherin kündigt aber an, dass das Stadtjubiläum beim Weinfestumzug am Sonntag, 4. September, von ihrer Partei aufgegriffen werde.
Stefanie Koch, Geschäftsführerin der Saar-Obermosel-Touristik, und Michael Braunshausen, Vorsitzender des Saarburger Gewerbeverbands (SGV), weisen beide darauf hin, dass 725 Jahre kein wirklich rundes Stadtjubiläum seien. Um mit so einer Veranstaltung touristische Aufmerksamkeit zu erzielen, müsste sie "groß aufgezogen" werden, sagt Koch. Dazu brauche es eine lange Vorbereitungszeit, wie man am Beispiel Schoden, das in diesem Jahr seine Gründung vor 1200 Jahren feiert, sehen könne.Meinung

Noch ist es nicht zu spät
Stadtjubiläen sind der Schmierstoff, der positive Schlagzeilen bringt. Das lässt sich gerade am Beispiel Schoden gut erkennen. Die 740 Einwohner zählende Gemeinde feiert in diesem Jahr ihre erste urkundliche Erwähnung vor 1200 Jahren - mit deutlich mehr Besuchern als erwartet. Auch Bernkastel-Kues hat mit einer Modenschau in historischen Kostümen und einem Wochenende mit Konzerten von Bands auf die Stadtgründung vor 725 Jahren hingewiesen und so zusätzliche Besucher angelockt. Die Stadt an der Mosel hat mit vertretbarem Aufwand (wenige Tausend Euro) an das Ereignis erinnert. So oder ähnlich wäre es sicherlich auch für die Schwester an der Saar möglich gewesen - trotz des Stadtgründungsfestes vor zwei Jahren - auf die Verleihung der Stadtrechte hinzuweisen. Das Jahr ist noch nicht zu Ende, noch kann die Stadt die verpasste Chance einfangen - und mit entsprechenden Aktionen für sich werben. Gerade weil die Stadt dabei ist, Konzepte zu entwickeln, wie die mittelalterliche Stadt erlebbar wird, sollte das Ereignis noch gewürdigt werden. Denn positive Werbung braucht die Stadt, um die Menschen anzulocken. saarburg@volksfreund.deExtra

"Rudolf von Gottes Gnaden, König der Römer, jederzeit Mehrer des Reiches, entbietet allen getreuen Untertanen des Heiligen römischen Reiches seine Gunst und alles Gute. Reifliche Überlegung veranlasst uns, solche Bitten unserer Untertanen, welche deren anerkennenswerte Hingabe und Wichtigkeit des unserem Thron dauernd bekunden, tunlichst zu gewähren, dann aber auch um die Betreffenden uns gegenüber umso willfähriger zu machen. Da nun besonders der ehrwürdige Boemund, Erzbischof von Trier, welcher durch die Aufrichtigkeit seiner uns und der Heiligen römischen Kirche gegenüber überall anerkannten Anhänglichkeit uns ein lieber Mitbruder ist, untertänigst und inständigst uns ersucht, wir möchten allem, was ihm förderlich sein könnte, uns willfährig erzeigen, so wollen wir auf Grund seiner ehrerbietigen Bitten, seine Stadt Saarburg kraft unserer königlichen Machtvollkommenheit gerne und in vollem Umfang die Freiheit verleihen.

Und so gewähren wir dann diesem Orte jegliche Vergünstigung, mit welcher die römischen Kaiser unsere Vorgänger glorreichen Angedenkens, feste Plätze zu befreien pflegten, indem wir diesem Ort und seinen Bürgern sowie allen denen, welche aus irgendeinem anderen Orte dorthin verziehen wollen, zugestehen, dass sie sich in aller derjenigen Rechte und Gewohnheiten sowie desjenigen Ansehens zu erfreuen haben, welche unsere übrigen und die Reichsstädte genießen. Und zu dem Ende erteilen wir dem vorgenannten Erzbischof und seinen Nachfolgern, denen genannte Stadt im Laufe der Zeit zufallen wird, volle Freiheit und Gewalt, selbst oder durch einen Stellvertreter gegen Übeltäter zu erkennen und Vergehen zu ahnden, sowie auch andere Akte der Gerechtigkeit auszuüben, gemäß Recht, Gerechtigkeit und Herkommen.

Niemanden soll es daher zustehen, diese unsere Bewilligungsurkunde zu schmälern oder das Wagnis unternehmen, ihr entgegen zu handeln …. Wer dieses aber dennoch getan, der soll erfahren, dass er sich einer schweren Schmälerung unserer königlichen Würde und unseres königlichen Ansehens schuldig gemacht hat. Gegeben zu Frankfurt im Jahre des Herrn 1291 und im 18. Jahre unserer Regierung." (Übersetzung aus dem Lateinischen nach Nikolaus Ritzler, Geschichte der Burg und der Stadt Saarburg, 1912) itz

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