Korrektur
Unterschlagung/Vergehen: Unser Bericht "Schwerkranke Frau aus Norddeutschland sucht ihr Wohnmobil" vom Donnerstag über ein möglicherweise unterschlagenes Wohnmobil war die strafrechtliche Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen missverständlich erklärt. Hier nochmals der Unterschied: Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr geahndet werden.
13.09.2012
, 20:35 Uhr
Ein Vergehen kann mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden (Paragraf 12 Strafgesetzbuch). Möglich sind beim Vergehen aber auch Freiheitsstrafen von über einem Jahr. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.