Pendlerstrecke wird 2013 fertig ausgebaut

Tawern/Temmels · Eine wichtige Straße für die Luxemburg-Pendler wird wahrscheinlich im nächsten Jahr wieder voll gesperrt. Der Landesbetrieb Mobilität will noch 2012 die Ausschreibung für den Restausbau der L 136 zwischen Tawern und Temmels in die Wege leiten.

 Auf dem Weg nach Luxemburg muss dieser Fahrer 2013 wahrscheinlich wieder einen Umweg in Kauf nehmen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Auf dem Weg nach Luxemburg muss dieser Fahrer 2013 wahrscheinlich wieder einen Umweg in Kauf nehmen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Tawern/Temmels. Die Luxemburg-Pendler aus Tawern und dem Raum Saarburg müssen sich 2013 wieder auf einen längeren Umweg vorbereiten. Wenn es nach dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) geht, wird im nächsten Jahr die L 136 zwischen Tawern und Temmels fertig ausgebaut. Die Straße steht im Landesstraßenbauprogramm 2012/13. Knapp eine Million Euro sind für das Projekt im Landeshaushalt für 2013 verbucht. Der LBM will das Projekt voraussichtlich im Winter ausschreiben, so dass ab Frühjahr 2013 gebaut werden kann.
Betroffen sind 2900 Autofahrer


Eigentlich sollte die Straße schon 2012 fertig ausgebaut werden. Das Projekt wurde jedoch zurückgestellt. Jetzt scheint es aber ernst zu werden. Die Detailplanung für die Bauarbeiten wurde laut LBM kürzlich abgeschlossen. Im nächsten Quartal stehe der Grunderwerb und parallel das Abstimmungsverfahren an, mit dem die Behörde das Baurecht erlangen kann, sagt Hans-Michael Bartnick, stellvertretender Leiter des LBM Trier.
Betroffen sind von dem Projekt etwa 2900 Autofahrer, die täglich über die Strecke nach Luxemburg oder an die Obermosel fahren. Dies ist aktuellste Zahl des LBM, sie stammt von 2007. Der Schwerlastverkehr ist laut der Studie mit 70 Fahrzeugen pro Tag sehr gering.
Der Ausbau ist auf einem 800 Meter langen Streckenabschnitt geplant. Drei Kurven werden ausgebessert. Die Fahrbahn soll später sechs Meter breit sein - einen Meter breiter als bisher.
"Eine Vollsperrung wird aufgrund der begrenzten Breite zwangsläufig", sagt Bartnick. In der Regel führe eine Vollsperrung zu einer besseren Qualität, einer kürzeren Bauzeit und zur Erhöhung der Sicherheit im Baustellenbereich, ergänzt er. Wie lang die Straße gesperrt wird, könne er noch nicht sagen. Das sei vom Ergebnis der Ausschreibung abhängig.
Auch für den geplanten Kreisverkehr, mit dem die L 136 in Temmels an die Obermoselstraße B 419 angebunden werden soll, sind die Planungen vorangeschritten. Noch 2012 könnte ein Planfeststellungsverfahren (siehe Extra) abgeschlossen werden. Allerdings fehle noch die Finanzierungsgrundlage - weder Bund noch Land haben Geld für das Projekt in ihre Haushalte eingeplant.
Die L 136 war früher auf der ganzen Strecke bis Tawern eine schmale Holperpiste wie auf den letzten 800 Metern vor Temmels. Im Jahr 2010/11 wurde sie bereits auf einer Länge von etwa zwei Kilometern grundlegend saniert. Für den ersten Bauabschnitt hat das Land Rheinland-Pfalz 1,35 Millionen Euro investiert.
Während der Bauarbeiten war die Strecke fast elf Monate lang voll gesperrt. Der frühe Wintereinbruch und zusätzliche Arbeiten der Verbandsgemeindewerke an Wasserrohren hatte damals verhindert, dass die Arbeiten schon 2010 abgeschlossen wurden. Erst Ende März 2011 durften die Pendler wieder über die L 136 fahren.
Die offizielle Umleitung verlief über Konz-Könen und die B 419 entlang der Obermosel. Viele Pendler haben jedoch die Kreisstraße 110 über Onsdorf und die L 135 über Nittel genutzt.
Extra

Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Bauvorhaben durchlaufen werden muss. Werden Bundesstraßen ausgebaut, ist ein solches Verfahren genauso notwendig wie bei Wasserstraßen, Flughäfen und -plätzen oder bei bergbaulichen Vorhaben. Die Planfeststellung erfolgt in der Regel in sieben Schritten: Von Planerstellung über das (1) Einreichen des Planes bei der zuständigen Anhörungsbehörde, das (2) Anhörungsverfahren und das (3) Einholen von Stellungnahmen betroffener Behörden bis hin zur (4) öffentliche Auslegung, bei der Betroffene Einwände einreichen können. Danach folgt die (5) Erörterung mit der Genehmigungsbehörde, dem Vorhabenträger und den Betroffenen, die (6) Weiterleitung der Anhörungsergebnisse - eine Stellungnahme der Anhörungsbehörde zum Anhörungsergebnis. Am Ende des Verfahrens steht der (7) Planfeststellungsbeschluss, der das Verfahren abschließt und die Umsetzung des Projekts ermöglicht. (Quelle wikipedia.de) cmk

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