Streitschlichter dringend gesucht

Saarburg · Für die Verbandsgemeinde Saarburg werden Schiedspersonen gesucht. Sowohl für den Bezirk Freudenburg, der seit August unbesetzt ist, als auch für den Bezirk Saarburg-Irsch werden schnellstmöglich Ehrenamtler benötigt, die bei Streitigkeiten ausgleichen können.

Saarburg. Schiedsleute fungieren als eine Art Streitschlichter oder Moderatoren zwischen zerstrittenen Personen. Erst wenn der Schiedsmann den Konfliktparteien eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung attestiert hat, würde sich gegebenenfalls ein zuständiges Gericht des jeweiligen Falles annehmen.
Im Schiedsamtsbezirk Freudenburg, zu dem die Gemeinden Fisch, Freudenburg, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Merzkirchen, Palzem, Taben-Rodt, Trassem und Wincheringen gehören, war bisher Alois Zehren zuständig. Er hat sein Amt vor einigen Monaten niedergelegt.
Der Schiedsamtsbezirk Saarburg-Irsch umfasst die Stadt Saarburg mit Niederleuken, Beu rig, Krutweiler und Kahren sowie die Ortsgemeinden Ayl, Irsch, Ockfen, Schoden und Serrig. Hier ist derzeit noch Richard Fuhs als Schiedsmann tätig. Häufig seien Nachbarschaftsstreitigkeiten der Grund für den Einsatz von Schiedspersonen, berichtet Fuhs.
Vom Prozedere her wendet sich eine der in den Konflikt involvierten Personen an die Schiedsperson. Nachdem dieser "Antragsteller" die Auseinandersetzung sowie Erwartungen und Forderungen schriftlich skizziert hat, wird der Schiedsmann beziehungsweise die Schiedsfrau zum gemeinsamen Gütetermin mit den Zerstrittenen einladen.
Das Vermitteln zwischen den Streithähnen und Herleiten einer außergerichtlichen Einigung steht im Fokus der Bemühungen der Schiedsperson.
"Man merkt schnell, ob die Menschen sich einigen wollen oder nicht", berichtet Richard Fuhs. Drei bis fünf Fälle pro Jahr würden an ihn herangetragen.Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, sollte mindestens 30 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben.
Er muss "nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein", heißt es in der entsprechenden Verordnung. Die Schiedsperson ist Ehrenbeamter des Landes. Sie wird auf fünf Jahre ernannt. red
Für Fragen und weitere Informationen steht Dietmar Becker von der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg zur Verfügung; Telefon 06581/81-229, Mail: kommunalrecht@vg-saarburg.de

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