Beamter greift in Kasse

Ein 50-jähriger Familienvater hat 36 000 Euro vom Kreiswasserwerk Cochem-Zell ergaunert und wurde dafür vom Amtsgericht Cochem zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Cochem. (bme) In einer Schöffenverhandlung beim Amtsgericht Cochem gestand der 50-Jährige, sich mit fingierten Zahlungsanweisungen bereichert zu haben. Als Grund für die Tat gab er große finanzielle Probleme an. Der Mann, der jetzt im Außendienst einer Firma arbeitet, kündigte an, den Betrag mit monatlichen Ratenzahlungen wieder gutzumachen. Der Angeklagte hatte ausgenutzt, dass sich nicht alle Grundstückseigentümer zu viel bezahlte Umsatzsteuerbeträge vom Kreiswasserwerk zurückerstatten ließen. Erstmalige Erschließungskosten wurden zunächst mit 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet, laut Bundesfinanzhof durften aber nur sieben Prozent geltend gemacht werden. Der Ex-Amtmann kannte die fehlenden Namen der Bürger und die Daten, die er als Abrechnungsgrundlage nutzte. Die so fingierten Anträge reichte er beim Kreiswasserwerk ein und ließ die Beträge auf sein Konto überweisen. Zudem erfand der Angeklagte sogar Grundstücke, um dafür Rückerstattungen zu kassieren.

Aufgefallen waren die Betrügereien, als der Angeklagte einen Wäschetrockner gekauft hatte und die Rechnung auf das Kreiswasserwerk schreiben ließ. Als diese Rechnung nicht bezahlt wurde, meldete sich der Händler beim Leiter des Kreiswasserwerks. Daraufhin ließ dieser die Buchhaltung prüfen, wobei die kriminellen Machenschaften des Angeklagten aufgedeckt wurden. Dieser gestand die Taten und schied auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis aus, bevor das Disziplinarverfahren begann. Als Bewährungsauflage muss der rechtskräftig Verurteilte den entstandenen Schaden zurückzahlen. Aufkommen muss er auch für rund 10 000 Euro, die das Prüfen der Bücher durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verursachte.

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