Eltern müssen kürzere Schulstunden hinnehmen

Nachdem die Klage der Mutter einer Schülerin des Wittlicher Peter-Wust-Gymnasiums (PWG) bereits am Verwaltungsgericht Trier erfolglos war, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz jetzt ein Berufungsverfahren abgelehnt. Die Begründung: Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Länge einer Schulstunde.

Wittlich. Eine Schule, zwei Standorte: Das gilt für das Wittlicher PWG seit November 2009 (der TV berichtete mehrfach). Der Grund: Für den langjährigen Schulbetrieb in einem Nebengebäude gab es keine Genehmigung. Und eine Prüfung ergab, dass das Gebäude aus statischen Gründen für den Unterricht ungeeignet ist. Die Statik der Decken entspricht nicht den Schulbaurichtlinien. Die verantwortliche Kreisverwaltung zog die Reißleine: Es gab einen Tag schulfrei, dann zogen die Klassen fünf bis neun mit 550 Schülern nach Wengerohr in die ehemalige Duale Oberschule. Die restlichen 400 Gymnasiasten blieben im Hauptgebäude in der Koblenzer Straße. Die Folge dieser "Dislozierung": Lehrer müssen sechs Kilometer zwischen den Gebäuden pendeln, Unterricht fällt aus, Kinder sind plötzlich Busschüler, die Ausstattung in Wengerohr entspricht nicht gymnasialen Standards.

Das alles ist laut Auffassung zweier Gerichte hinnehmbar.

"Der wegen der räumlichen Situation am Peter-Wust-Gymnasium eintretende Unterrichtsausfall ist zumutbar und verletzt daher weder Schüler noch Eltern in ihren Rechten." Das teilt aktuell das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit. Dessen Richter lehnen ein Berufungsverfahren ab. Das hatte eine Klägerin, deren Tochter das PWG besucht, angestrebt, nachdem sie Ende Juni bereits am Verwaltungsgericht Trier gescheitert war. Ziel der Mutter waren bessere Lernbedingungen und vor allem weniger Unterrichtsausfall.

Nach Erhalt des Trierer Urteils hatte die Mutter, die CDU-Kommunalpolitikerin und Rechtsanwältin Margit Bastgen, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt. Gut ein halbes Jahr später wird die Fortsetzung des Rechtsstreites nun abgelehnt. Zur Begründung teilt Manfred Stamm, Medienreferent des Oberverwaltungsgerichtes, außerdem mit, "weder die Schulordnung noch die Grundrechte vermittelten den Klägern einen Anspruch auf Erteilung von Unterrichtsstunden mit einer Dauer von 45 Minuten." Die Unterrichtsausfälle müssten hingenommen werden. Die Schließung des Nebengebäudes während des laufenden Schuljahres sei nicht vorhersehbar gewesen. Kreis und Land hätten "zusätzlich angemessene Maßnahmen gegen die Unterrichtsausfälle getroffen". So wurden eineinhalb neue Lehrerstellen geschaffen und eine pädagogische Fachkraft eingestellt. Durch Blockunterricht nach den Sommerferien versucht die Schule zudem, die Stundenverkürzung zu mildern. Ein für 6.9 Millionen Euro geplanter Schulumbau am PWG soll Mitte 2013 fertig sein.

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