Kriminalität Beamtin fliegt nach Affäre mit Häftling aus dem Dienst

Trier/Koblenz · (flor/sey) Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat den Einspruch einer rheinland-pfälzischen Justizbediensteten abgewehrt, die nach einer Affäre mit einem Häftling entlassen worden war. Aus aufgefundenen Briefen ergebe sich unzweifelhaft, dass die über 50-Jährige eine sexuelle Liebesbeziehung mit einem Gefangenen eingegangen sei.

Verbotenen Liebe
Foto: dpa/Tim Brakemeier

Die Frau habe ein schweres Dienstvergehen begangen, urteilte das Gericht und bestätigte damit die Entlassung der Beamtin, die in einem Gefängnis an der Rheinschiene gearbeitet hatte.

Bereits das Trierer Verwaltungsgericht entschied im Jahr 2019 gegen die Beamtin, der das eigene Gefängnis bei einer Postkontrolle auf die Schliche kam. Dort seien zahlreiche Briefe gefunden worden, in denen die Frau und der Gefangene sich laut Gericht Nacktfotos schickten, sexuelle Vorlieben austauschten und eine gemeinsame Zukunft planten. Die Beamtin habe auch ein Armband und ein T-Shirt des Häftlings unerlaubt mit nach Hause genommen. Die JVA-Leitung habe von der Affäre nichts erfahren.

Das Trierer Gericht warf der Beamtin damals vor, Kollegen schwer hintergangen, aus eigensinnigen Motiven gehandelt und sich mit Nacktaufnahmen erpressbar und untragbar für den öffentlichen Dienst gemacht zu haben. Vor dem Koblenzer Gericht leugnete die Frau nun erfolglos eine sexuelle, intime Beziehung zu dem Häftling und verwies auch vergeblich auf psychische Probleme.

Auch in Trier sorgte vor gut 20 Jahren eine spektakuläre Affäre zwischen einer Beamtin und einem Häftling für Schlagzeilen. Die Justizbedienstete hatte mehrere Gegenstände, darunter eine Waffe, ins Gefängnis geschmuggelt und dem Schwerverbrecher so die Flucht aus der Trierer Justizvollzugsanstalt ermöglicht. Die Beamtin landete dafür seinerseits im Gefängnis.

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