Gefahrenstelle entschärfen

Seit die Hunsrückhöhenstraße vor drei Jahren dreispurig ausgebaut wurde, liegt die Immerter Kreuzung "Zur Barriere" an einem Teilstück, auf dem 100 Kilometer pro Stunde erlaubt sind. Das erhöht laut Ortsgemeinderat die Unfallgefahr. Deshalb fordern die Politiker die Kreisverwaltung auf, dort die Tempogrenze zu reduzieren.

Immert. (doth) An den meisten Kreuzungen in der Region ist nur eine Geschwindigkeit von 70 Kilometern pro Stunde erlaubt, um die Gefahren beim Ab- und Einbiegen zu minimieren. An der Kreuzung der Hunsrückhöhenstraße "Zur Barriere" in Immert beginnt die Beschränkung erst nach der Abzweigung. "Wer aus Richtung Thalfang kommt und an der Barriere nach Immert will, muss damit rechnen, dass ihm einer drauf fährt", sagt Alexander Voll, Beigeordneter im Immerter Ortsgemeinderat. Noch vor drei Jahren, bevor die Hunsrückhöhenstraße ausgebaut wurde, gab es eine Busspur, die ein sichereres Abbiegen gewährleistete. Aber auch aus Richtung Immert gibt es beim Einbiegen auf die Hunsrückhöhenstraße Probleme. "Da musst du ordentlich Gas geben, um schnell in den fließenden Verkehr zu kommen", sagt Ratsmitglied Dieter Pfeiffer.

Ortsbürgermeister Bernd Weinig und der Rat fordern die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich jetzt dazu auf, die "freie Fahrt" auf der Hunsrückhöhenstraße zwischen der Kreuzung "Berghof" und "Zur Barriere" aufzuheben: "Es sollte doch kein Problem sein, das bestehende Schild, das hinter der Abzweigung steht, einfach zu versetzen, damit 70 Stundenkilometer entlang der gesamten Ortslage Immert eingehalten werden müssen." Zu schweren Unfällen sei es bislang zwar noch nicht gekommen, aber immer mehr Immerter Bürger hätten ihn auf den Gefahrenpunkt hingewiesen.

"Bis ein Unfall passiert, ist es nur eine Frage der Zeit", sagt Weinig. Außerdem würde eine geringere Geschwindigkeit weniger Verkehrslärm für die rund 170 Dorfbewohner bedeuten. "Ich habe bereits vor drei Jahren auf diese Gefahrenstelle hingewiesen. Die Verkehrsexperten haben mir damals gesagt, Tempo 100 sei dort deshalb nötig, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten."

Der Rat will dennoch, dass sich die untere Verkehrsbehörde der Problematik annimmt.

"Solche Sachlagen werden bei Ortsterminen geklärt, an denen die Verbandsgemeinde, die untere Verkehrsbehörde des Kreises, die Polizei und eventuell auch der Landesbetrieb Mobilität (LBM) aus Trier teilnehmen", erklärt der Sprecher der Kreisverwaltung, Alfons Kuhnen, die weitere Vorgehensweise.

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