Hanfplantage nur für den Eigenbedarf

Cochem · Rund 220 Marihuanapflanzen sind in der Wohnung eines Mannes an der Mosel sichergestellt worden. Trotzdem kam der Mann mit einer Bewährungsstrafe davon.

Cochem. Fast dankbar hat ein 43-jähriger Angeklagter nach einer zweitägigen Schöffenverhandlung beim Amtsgericht in Cochem sein Urteil angenommen: Der ehemalige Profisportler aus einem Moselort erhielt wegen Besitzes von Marihuana und Cannabispflanzen in nicht unerheblicher Menge eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Mann erklärte: "Ich habe drei Monate lang extrem viel konsumiert. Ich bin froh, dass es so gekommen ist und ich nun ein neues Leben anfangen kann."
Vom Vorwurf des Handels mit selbst hergestelltem Marihuana wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen, und das, obwohl die Polizei in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin eine Plantage für Cannabiszucht ausgehoben und rund 220 Pflanzen sichergestellt hatte. Die Frau wurde wegen Beihilfe zu 100 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt.
Der Angeklagte bestritt nie seinen Marihuanakonsum und gab auch zu, die Aufzuchtanlage in den Niederlanden für rund 2000 Euro gekauft zu haben, um die verbotenen Betäubungsmittel herzustellen. Allerdings will er den Aufwand ausschließlich für den Eigenverbrauch betrieben haben. Er beteuerte mehrmals: "Verkauft habe ich nie etwas."
Zwei Nashörner beim Sex


Seinen Lebensunterhalt bestreitet der Mann nach eigenen Angaben als Croupier in einer Spielbank und als Kunsthändler. Doch ausgerechnet der Bruder eines Künstlers, dessen Bilder er anbietet, schwärzte ihn bei der Polizei an.
Dieser Bruder, der zurzeit wegen Drogendelikten eine Strafe in Würzburg absitzt, hatte bei seiner Vernehmung behauptet, bei dem Mann von der Mosel "Tupperdosen voller Gras im Kilobe reich" gesehen zu haben. Als Zeuge "mit Sonderausgang" erklärte er vor dem Amtsgericht, dass er nach einem Tipp seines Bruders von Würzburg an die Mosel gefahren sei, "um Gras zu kaufen". Allerdings konnte er den Angeklagten nicht mehr "zu 100 Prozent" erkennen.
Keine Erinnerung hatte der Zeuge auch an ein großes Ölbild, das sein Bruder gemalt hatte und das er bei dem Angeklagten abholen sollte. Das ungewöhnliche Motiv, zwei Nashörner beim Sex, will er nie gesehen haben. Während der Angeklagte angab, den Mann wegen seiner Kaufanfrage abgewiesen zu haben, behauptete dieser, das Geschäft sei nicht zustande gekommen, weil man sich nicht auf einen Preis habe einigen können.
Obwohl ein Gutachter die Plantage als "professionell und auf Dauer angelegt" beschrieb, die Polizei Ein- und Verkaufslisten sowie Bargeld sicherstellte, waren das nach Ansicht des Gerichts keine Belege für einen Handel mit Cannabis. Das Gericht glaubte dagegen der Begründung des Angeklagten für dessen extrem hohen Konsum. Er erklärte, dass ihn der Tod seiner Ehefrau, die in ihrem Heimatland Opfer einer Gewalttat geworden war, aus der Bahn geworfen habe. Jetzt sei er aber bereit, sein Leben wieder zu ordnen. brim

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