Land unterstützt Landkreis bei Umsetzung der Inklusion

Mainz/Wittlich · Um Menschen mit Beeinträchtigungen gleiche Chancen zu eröffnen, gilt seit 2014 ein Schulgesetz, das es ermöglichen soll, den Unterrichtsort selbst zu wählen. Das Land fördert Maßnahmen für diesen Zweck mit 270 000 Euro.

Mainz/Wittlich. Die Kommunen im Kreis Bernkastel-Wittlich erhalten künftig freiwillige Mittel des Landes bei der weiteren schrittweisen Umsetzung der Inklusion. Das Land hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, künftig jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung zu stellen für Inklusiv- oder sozial-integrative Maßnahmen. Nach ersten Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung bedeutet dies für den Landkreis Bernkastel-Wittlich und die Schulträger in den Kommunen eine Zuwendung in Höhe von insgesamt rund 270 000 Euro. 70 Prozent davon werden auf den Landkreis verteilt, 30 Prozent sollen den weiteren Schulträgern von Schwerpunktschulen zugute kommen. Kernstück der Neuerungen im Schulgesetz ist die Wahlfreiheit der Eltern behinderter Kinder.
Die Zusage der Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich für die Schulträger soll sicherstellen, dass der erwartete Ausbau des Angebots an gemeinsamem Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderungen entsprechend der Nachfrage abgedeckt wird, so die Landesregierung. Seit 2009 haben Eltern behinderter Kinder das Recht der freien Schulwahl, denn in diesem Jahr erlangte die Behindertenrechtskonvention, die die Vereinten Nationen verabschiedet haben, in Deutschland Rechtskraft. red/hpl

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