Justiz Weitere eineinhalb Jahre Haft für Dealer aus dem Hunsrück

Trier/Wittlich · Das Landgericht Trier hat einen Drogendealer verurteilt, der nicht zum ersten Mal vor Gericht stand. Dennoch gab es eine Premiere.

Landgericht Trier verurteilt Drogendealer aus dem Hunsrück
Foto: dpa/Oliver Berg

(will) Eineinhalb weitere Jahre muss ein 30-Jähriger aus dem Hunsrück in Haft, weil er mit Drogen gehandelt hat. Das hat die Dritte Große Strafkammer des Trierer Landgerichts am Donnerstag entschieden.

Der Angeklagte verbüßt derzeit bereits eine insgesamt fünfjährige Haftstrafe, zu der ihn die Kammer in einer vorangegangenen Verhandlung verurteilt hatte. Derzeit ist der Hunsrücker im offenen Vollzug – eine Premiere für den Vorsitzenden Richter Armin Hardt: „Es ist das erste Mal seit ich hier sitze, dass einer mit einer fünfjährigen Haftstrafe hier sitzt, der einen Ausgangsschein hat“, sagte der erfahrene Richter.

Dass die Haftstrafe des 30-Jährigen, der privat in geordneten Verhältnissen lebt und einer geregelten Arbeit nachgeht, in der aktuellen Verhandlung „nur“ um 18 Monate erhöht wird, ist auch darauf zurückzuführen, dass der ehemalige Dealer die ihm zur Last gelegten Vorwürfe – Drogenhandel in nicht geringer Menge im Großraum Wittlich sowie im Hunsrück und an der Mittelmosel – weitgehend gestanden hat. Und: Zum Teil lagen die angeklagten Taten bereits neun Jahre zurück, zudem wurden einige der Verfahren im Laufe der Verhandlung eingestellt.

Denn zu Beginn der Verhandlung hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung und der Angeklagte darauf verständigt, im Falle eines Geständnisses des 30-Jährigen die bereits rechtskräftige fünfjährige Haftstrafe um mindestens 15 Monate und maximal 21 Monate zu erhöhen.

Der Angeklagte kann gegen das Urteil Revision einlegen.

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