Liste mit Ungereimtheiten

Die FWG soll inklusive ihres Sprechers Richard Pestemer Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 44 000 Euro verursacht haben. Bei einer Aufstellung der Thalfanger Verwaltung bleibt manches unklar.

Thalfang/Neunkirchen. (iro) Immer mehr Bürger ziehen vor den Kadi: Rechtsschutzversicherungen machen's möglich. Prozessiert die öffentliche Hand, kann's teuer werden - für den Steuerzahler. Das gilt auch für Fälle, in denen die FWG beziehungsweise die Ortsgemeinde Neunkirchen in der vergangenen Legislaturperiode Rechtsmittel einlegte.

Der Rat der Verbandsgemeinde (VG) hatte die Verwaltung aufgefordert, Verfahren und Kosten zusammenzustellen, die durch Eingaben der Freien Wählergruppe (FWG) der VG Thalfang beziehungsweise ihres Vorsitzenden Richard Pestemer, auch in seiner Funktion als Ortsbürgermeister von Neunkirchen, entstanden sind. Den Antrag hatte die CDU gestellt. Er wurde von SPD und FDP unterstützt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Sachverständige nach einer Aufstellung aus dem Rathaus für die VG auf 38 000 Euro. Auf Neunkirchen entfallen 5500 Euro.

Es ging zum Beispiel um die Höhe der VG- beziehungsweise Kreisumlage. Neunkirchen, vertreten durch Ortsbürgermeister Pestemer, hatte einen "Mindestlohn für Ortsgemeinden" erstreiten wollen - ohne Erfolg. Die Kosten allein in Sachen VG-Umlage belaufen sich laut Liste auf rund 13 000 für die VG sowie auf 1300 für Neunkirchen. Auch um die Entsorgung von Bahnschwellen, um Anträge zur Aufnahme auf die Tagesordnung und um Ausschließungsgründe im Ausschuss wurden Rechtsmittel eingelegt. In der Liste ist auch das Vergabe-Verfahren um die Regionale Schule mit 18 800 Euro enthalten. "Alle Kosten zulasten der Steuerzahler unabhängig von der entstandenen Höhe" hätten andere zu verantworten, wehrt sich Pestemer. Seine Gruppierung und auch die FDP hätten eine "klare Position zum rechtswidrigen und inzwischen aufgegebenen Vergabe-Verfahren abgegeben", sagt er dem TV weiter. Auch die Verletzung der Schweigepflicht wird der FWG "in Rechnung gestellt" (1000 Euro). Offenbar weiß man im Rathaus mehr als bei der Staatsanwaltschaft. Ermittlungen gegen einen "Plauderer", der Informationen über das Vergabe-Verfahren aus nicht-öffentlicher Sitzung weitergegeben haben soll, wurden ergebnislos eingestellt.

Auf Nachfrage sagte Michael Suska, Abteilungsleiter Organisation und Finanzen im Thalfanger Rathaus, die Kosten in Sachen Plauderer hätten nur nachrichtlich aufgeführt werden sollen. Zum Vergabeverfahren äußerte er sich nicht.

Meinung

Rätselhafte Posten

Selbstverständlich müssen Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Kreise, aber auch Gremienmitglieder Rechtsmittel einlegen können. So war unter anderem auch für andere Ortsgemeinden von Interesse, ob sich die Richter der "Idee eines Mindestlohns für Ortsgemeinden" anschließen würden. Dennoch muss sich die FWG schon fragen lassen, warum sie - die selbst stets jede auch nur angebliche Verschwendung von Steuergeldern anprangert - gehäuft Rechtsmittel einlegt. Keinesfalls allerdings dürfen der FWG die Kosten für das Vergabe-Verfahren zugeschoben werden. Aufsichtsbehörden hatten mehrfach die Vorgehensweise von Verbandsgemeinde und Rathaus gerügt. Pikant ist die "Plauderer"-Frage. Was hat der Posten in der Aufstellung zu suchen? Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Die Argumentation, diese Summe habe lediglich nachrichtlich Erwähnung finden sollen, ist nicht schlüssig. i.rosenschild@volksfreund.de

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