Nach sechs Jahren schuldenfrei

TRABEN-TRARBACH/KIRCHBERG. Bundesweit gelten mehr als drei Millionen Haushalte als zahlungsunfähig. Auch in der Region steigen diese Zahlen. Oft ist die Schuldnerberatung die letzte Hoffnung. Die Beratungsstelle des evangelischen Kirchenkreises Simmern-Trarbach legte nun den Jahresbericht für 2004 vor - mit zum Teil erschreckenden Zahlen.

"Die sozialen Probleme der Menschen hier in der Region werden immer größer", beschreibt Bernd Hilgert die aktuelle Situation. Er ist Schuldnerberater im evangelischen Kirchenkreis Simmern-Trarbach. 144 Personen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis sowie den Kreisen Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell wurden im vergangenen Jahr in Kirchberg von ihm beraten, darunter 88 Menschen in Erst- und Kurzberatung. Deutlich wird die finanzielle Notlage daran, dass gerade die Zahl der Insolvenzberatungsfälle mit 30 Prozent Steigerung deutlich zugenommen hat. "Im laufenden Jahr haben wir für zehn Klienten aus der Langzeitberatung erreicht, dass ein Verbraucher-Insolvenzverfahren eröffnet werden konnte", so Hilgert. Mit dem Eröffnungsbeschluss der Gerichte konnten Forderungen von rund 500 000 Euro damit in ein ordnungsgemäßes Restschuldbefreiungsverfahren überführt werden. Zehn Menschen, denen auf diese Weise geholfen werden konnte. Doch die Zahlen liegen deutlich höher. "Rund 3000 Menschen werden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit den höchsten Risikostufen bei der Schufa geführt", betont der Schuldnerberater unter Hinweis auf die Zahlen der Schutzgemeinschaft. Höchste Risikostufe heißt, Insolvenzverfahren oder der so genannte Offenbarungseid sind gemeldet. Im Kreis Bernkastel-Wittlich sind es rund 3600, im Kreis Cochem-Zell etwa 1900 der erwachsenen Bevölkerung. "Dazu kommen noch weitere Personen, die Steuer- und Unterhaltsschulden haben, weil diese Forderungen nicht der Schufa gemeldet werden", sagt Hilgert.Hauptursache Arbeitslosigkeit

Immerhin: Mit dem Eröffnungsbeschluss für die Verbraucherinsolvenz endet die Einzelvollstreckung. Es gibt keine weiteren Lohnpfändungen oder Besuche des Gerichtsvollziehers. Und nach sechs Jahren ist der Betroffene von der Restschuld befreit, wenn er sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Hauptursachen für die Überschuldung im Hunsrück und an der Mosel sind nach wie vor Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung sowie gescheiterte Hausfinanzierungen oder das Scheitern der Selbstständigkeit. Nach wie vor bereitet der Erhalt von Girokonten auf Guthabenbasis in einigen Fällen der Schuldnerberatung Schwierigkeiten. "Insbesondere bei ausgebrachten Kontopfändungen neigen viele Banken in der Region gerne dazu, die Konten zu kündigen wegen des hohen Arbeitsaufwandes für die Überwachung eines gepfändeten Kontos", sagt Bernd Hilgert. Mit gravierenden Folgen für die Schuldner, die damit von der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen sind. Doch hier gibt es Hoffnung: "Für Mitte des Jahres erwarten wir eine gesetzliche Neuregelung, wonach eine Kontopfändung nach drei Monaten aufzuheben ist, wenn auf dem Konto lediglich Einkünfte gutgeschrieben werden, die nicht der Pfändung unterworfen sind." Kontakt: Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Kirchenkreises Simmern-Trarbach in Kirchberg, Telefon 06763/9320-39 (Montag, Mittwoch, Freitag, 9 bis 12 Uhr).

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