Rollende Läden im Fokus

Wittlich · Für die Versorgung der Bevölkerung mit Brot, Fleisch und mehr per mobilem Tante-Emma-Laden braucht man in Wittlich eine Erlaubnis und muss zahlen. So steht das in der Sondernutzungssatzung. In diesem Fall aber greift sie seit drei Jahren nicht mehr. Denn die CDU hatte 2008 den Antrag gestellt, diese Gebühren zu ändern. Seither ruht das Ganze. Jetzt kümmert sich der Stadtrat darum.

Wittlich. "Darf\'s ein bisschen mehr sein?" - In Wittlich lautete die Antwort bis vor drei Jahren: "Ja." Und zwar im Fall der rollenden Bäcker-, Fleisch- und Lebensmittelwagen.
Die zahlten im Stadtgebiet nebst Stadtteilen nämlich mehr als anderswo, um die Bevölkerung vor der Haustür mit Lebensmitteln versorgen zu dürfen. Denn in Wittlich waren die mobilen Tante-Emma-Läden ein Fall für die Sondernutzungssatzung zum öffentlichen Verkehrsraum.
Im Regelwerk nimmt man es sehr genau mit all denen, die die Straße für etwas anderes als zum Fahren oder - wenn erlaubt - Parken benutzen. Warum? Weil das Vorschrift sei, hieß es vor drei Jahren: "Es gebe "landesrechtliche Vorgaben", nach denen müsse eine Verwaltungsgebühr erhoben werden, wenn der Verkehrsraum "von Gewerbetreibenden zur wirtschaftlichen Betätigung genutzt" werde. So erklärte es Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadtverwaltung.
Andere Verwaltungssprecher gaben andere Auskünfte: In Bitburg gab es weder eine Regelung, noch Gebühren oder sonstige kostenpflichtige Genehmigungen, in Wittlich-Land hieß es, es seien lediglich "um die 15 Euro für eine Art Klingel-Genehmigung fällig. Die gilt für das Fahrzeug und hält drei Jahre."
Drei Jahre sind nun auch in Wittlich und den Stadtteilen die ehemaligen Fälle für die Sondernutzungssatzung ohne zu zahlen unterwegs.
Der Grund: Die CDU hatte 2008 den Antrag gestellt, die Gebühren zu überarbeiten oder gar zu streichen. Damals erklärte Elfriede Meurer, CDU, Unternehmen hätten sich "mehrfach über die hohen Gebühren beklagt" und von bis zu 1500 Euro im Jahr gesprochen. Die Stadtverwaltung hatte dazu angegeben, es seien in einem halben Jahr 2600 Euro von fünf Verkaufswagen in die Stadtkasse geflossen.
Jetzt kann Ulrich Jacoby noch nicht einmal sagen, wie viele mobile Läden es überhaupt noch gibt: "Da seit der Antragstellung durch die CDU die Erhebung der Sondernutzungsgebühr für die Verkaufswagen ausgesetzt wurde und deshalb auch die jährlichen Anträge entfallen sind, ist die Anzahl der Verkaufswagen nicht bekannt."
Bürokratie auf europäische Art


Und warum hat es so lange gedauert, bis der CDU-Antrag greift? Ulrich Jacoby sagt, Anfang 2009 sei "die Entscheidung über den Antrag zurückgestellt worden, da der Sondernutzungssatzung aufgrund zwischenzeitlich eingetretener EU-rechtlicher Neuerungen die erforderliche EU-Konformität fehlte. Hierfür mussten grundlegende landesrechtliche Neuregelungen abgewartet werden." Klingt kompliziert und nach: Hat was mit Europa zu tun, kann Wittlich nichts dran ändern.
Aber an der Sondernutzungssatzung können die Stadtpolitiker jetzt doch etwas ändern. Was genau - das sagt Ulrich Jacoby nicht auf TV-Nachfrage, weil die Vorberatungen im Ausschuss nicht-öffentlich gewesen seien. Nur so viel ist klar: "Wie in Zukunft verfahren wird, wird der Stadtrat am 13. Dezember beschließen."
Eins aber wird bleiben: Händler, die klingeln und tiefgefrorene Ware ins Privathaus bringen, zahlten noch nie und auch künftig keine Gebühren an die Stadt. Warum? Das weiß Ulrich Jacoby: "Lieferanten, die ihre Ware in die Häuser liefern, zahlen keine Gebühren, da dies den Tatbestand der Sondernutzung nicht erfüllt. Die Rechtslage ist hier eindeutig."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort