Urteil nach Banküberfall: Acht Jahre Gefängnis

Trier · Das Landgericht Trier hat einen 55-jährigen Trierer wegen schwerer räuberischer Erpressung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte gestanden, im März die Filiale der Deutschen Bank in Trier überfallen zu haben. Das Gericht ordnet keine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Trier. Der Angeklagte hat zugegeben, am 5. März in die Trie rer Filiale der Deutschen Bank in der Hosenstraße marschiert zu sein und einen Mitarbeiter mit einer Schreckschusspistole bedroht zu haben. Sein Motiv: chronischer Geldmangel in Verbindung mit Perspektivlosigkeit. Seine Beute: 16 100 Euro.
Das Gericht legte sich auf acht Jahre Gefängnis fest - ohne anschließende Sicherungsverwahrung und ohne deren Vorbehalt, obwohl Gutachter Dr. Ingo Baltes, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als Sachverständiger bei dem Angeklagten eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung" diagnostiziert hat. Er könne in ähnlicher Lage wieder straffällig werden. Das Gericht argumentierte, der Angeklagte habe den Bankangestellten nicht mit einer echten Waffe, sondern mit einer Schreckschusspistole bedroht. Und er habe keine sonstige Gewalt angewandt.
Verteidigerin Anne Bosch kündigte im Gespräch mit dem TV an, auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten. cus

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