Wittlich/Trier 91-jähriger Schütze steht erneut vor Gericht

Wittlich/Trier · Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil auf: Jetzt muss das Landgericht den Fall eines Rentners, der in Wittlich 2016 versucht haben soll, seine Lebensgefährtin (83) zu erschießen, erneut verhandeln.

 Der Fall wird vor dem Landgericht Trier neu verhandelt.

Der Fall wird vor dem Landgericht Trier neu verhandelt.

Foto: TV/Friedemann Vetter

Welche Gefahr geht noch von dem 91-Jährigen aus, der  am Donnerstagmorgen um 9 Uhr auf einen Rollator gestützt in den Gerichtssaal schlurft? Im November 2016 soll er versucht haben, seine Lebensgefährtin (83)  in Wittlich mit einer Pistole zu töten, die Frau aber verfehlt haben (der TV berichtete). Seit diesem Abend  ist der möglicherweise demente Mann in einer Forensischen Klinik in Andernach untergebracht.

Aber war er zum Zeitpunkt der angeklagten Tat wirklich schuldunfähig? Muss er zum Schutz der Allgemeinheit weiter in einer Forensischen Klinik eingesperrt bleiben?  Oder kann er zu Hause gepflegt oder in einem Altersheim untergebracht werden, weil aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes gar keine Gefahr mehr von ihm ausgeht?

Diese Fragen muss die Zweite Schwurgerichtskammer am Landgericht Trier nun im Rahmen eines Sicherungsverfahrens erneut prüfen. Denn der Bundesgerichtshof hat das Urteil von Mai 2017 aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Trier zurück verwiesen. Bei der Überprüfung des Urteils, so erklärt Staatsanwalt Christian Schmidt, soll der Bundesgerichtshof insbesondere bemängelt haben, dass im ersten Sicherungsverfahren für den Angeklagten keine alternative Unterbringung zur forensischen Psychiatrie geprüft worden sei. Auch seine Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat soll ein Gutachter erneut  bewerten.

Im Falle eines Geständnisses seitens des Angeklagten bestünde theoretisch die Möglichkeit, erklärt Richter Armin Hardt, dass der 91-Jährige im Rahmen einer Bewährungsauflage in einem Altenheim untergebracht werden könnte. „Deshalb wäre eine Geständnis zu Ihren Gunsten“, versucht Hardt dem Rentner zu vermitteln. Ob der 91-Jährige allerdings über diese goldene Brücke gehen wird, ist eher unwahrscheinlich. „Aufgrund seiner psychischen Verfassung ist das meinem Mandanten gar nicht vermittelbar“, erklärt Rechtsanwalt Ulrich Ziegert. „Ich werde mich im Verfahren nicht äußern und überlasse das meinen beiden Rechtsanwälten“, erklärt der Angeklagte dazu.

Möglicherweise verfolgt die Verteidigung eine andere Taktik: Würde das Landgericht erneut seine Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat feststellen, gäbe es für den Angeklagte auch erneut kein Strafverfahren, ebenso wenig wie eine Freiheitsstrafe. Wenn das Gericht dann noch zu der Ansicht gelangen würde, von dem Rentner ginge gar keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit aus, könnte der 91-Jährige dann nicht ebenso in einem Altenheim untergebracht oder zu Hause gepflegt werden? Ein Strafverfahren und eine mögliche Verurteilung wegen versuchten Totschlags hätte er in diesem Fall jedenfalls vermieden. Im Gerichtssaal wird offenbar hoch gepokert. „Für den Fall einer Bewährungsstrafe“, so erklärt Richter Hardt, „hat die Forensische Klinik ein Altenheim in der Region gefunden, wo er untergebracht werden könnte.“ Man müsse dem Mann für diesen Fall die Auflage erteilen, dass er die Einrichtung nicht verlassen dürfte, erklärt Hardt.

Bei der erneuten Vernehmung der Zeugen sagt auch die ehemalige Lebensgefährtin, auf die der 91-Jährige seine Pistole abgefeuert haben soll,  aus. „Seit einer Operation mit Vollnarkose wenige Monate vor der Tat hatte sich sein Wesen zunehmend verändert“, erklärt die 83-Jährige. „Seitdem erkenne ich meinen Mann nicht mehr wieder.“ Auf der Zeugenbank erzählt sie auch, dass ihr Mann schon immer ein „cholerisches Temperament“ besessen habe.  „Einmal hat er mir gedroht, mir ein Messer in den Bauch zu rammen und gesagt: ‚Ich mach dich freckt.‘“ Im Grunde tue er ihr aber leid. Mit großer Spannung wird deshalb das Gutachten des Leiters der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie an der Universitätsmedizin Mainz, Professor Dr. Retz, erwartet. Er soll sich am Donnerstag, 19. April, äußern.

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