Verwaltung lässt Mandatsregelung prüfen

Darf ein Bediensteter einer Kommune in der passiven Phase der Altersteilzeit Mitglied im Rat sein, der über die Geschicke dieser Kommune entscheidet? Die VG-Verwaltung Manderscheid will diese Frage grundsätzlich klären und klagt deshalb gegen die Kreisrechtsausschuss-Entscheidung zugunsten des VG-Ratsmitglieds Alois Debald.

Manderscheid. (mai) Alois Debalds Mitgliedschaft im VG-Rat Manderscheid war von Anfang an umstritten. Bürgermeister Wolfgang Schmitz kündigte an, sie weiter vor Gericht zu hinterfragen, um die Rechtslage endgültig zu klären. In Debalds Fall geht es um die grundsätzliche Frage: Darf ein Bediensteter einer Kommune in der passiven Phase der Altersteilzeit Mitglied im Rat sein, der über die Geschicke dieser Kommune entscheidet?

Alois Debald ist ehemaliger Kindergartenleiter in der passiven Phase der Altersteilzeit und wurde für die SPD in den Verbandsgemeinderat Manderscheid gewählt. Doch seine Verpflichtung lehnte die VG-Verwaltung zunächst ab. Sie verwies auf die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Das Ministerium sah es als unvereinbar an, dass ein Bediensteter einer Kommune - egal ob im aktiven Dienst oder in der passiven Phase der Altersteilzeit - zugleich Mitglied im Rat ist, der über die Angelegenheiten dieser Kommune entscheidet.

Alois Debald legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und erhielt Recht. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschied das Verwaltungsgericht Trier, dass Debald unter dem Vorbehalt einer abweichenden Entscheidung in der Hauptsache zu verpflichten sei. Schmitz reagierte entsprechend und verpflichtete den Großlittger vorläufig. Mittlerweile hat der Kreisrechtsausschuss genauso entschieden wie das Verwaltungsgericht.

Gegen diese Entscheidung hat Schmitz nun Klage eingereicht. Kurioserweise sind er und Debald sich in der Sache einig. Sie sehen beide die bisherige Regelung kritisch. Alois Debald sagte in der VG-Ratssitzung: "Der Bürgermeister und ich waren von an Anfang der Meinung, dass das Problem grundsätzlich geklärt werden sollte."

Eine grundsätzliche Klärung könnte bedeuten, dass der Fall Debald zunächst vom Verwaltungsgericht und anschließend vom Oberverwaltungsgericht behandelt wird. Das Urteil hätte dann Auswirkungen auf die Praxis im gesamten Land. Wegen dieser grundsätzlichen Bedeutung habe das Land schriftlich zugesagt, die Gerichtskosten zu übernehmen, sagte Schmitz und trat damit Bedenken entgegen, die VG könne auf Kosten sitzen bleiben. Auch der Gemeinde- und Städtebund habe zugesagt, sich zu beteiligen. Ursprünglich wollte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion laut Schmitz gegen die Kreisrechtsausschuss-Entscheidung klagen. Davon habe sie aber wieder Abstand genommen.

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