Entscheidung im Berufungsprozess um die Mitgliedschaft im Verbandsgemeinde-Rat in zwei bis drei Wochen

Koblenz · Das Oberverwaltungsgericht Koblenz prüft, ob ein Angestellter einer Ortsgemeinde in der sogenannten Freistellungsphase der Altersteilzeit Mitglied im Verbandsgemeinderat sein darf. Das Urteil wird laut Pressesprecher Manfred Stamm in zwei bis drei Wochen bekanntgegeben.

(mai) Es geht um den Fall von Alois Debald, dem ehemaligen Leiter der Kindertagesstätte in Großlittgen (Kreis Bernkastel-Wittlich), der dem Verbandsgemeinderat Manderscheid angehört. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Trier hatte entschieden, dass der aktive Dienst des Beamten mit der Freistellungsphase der Altersteilzeit endet und dem Mandat im Rat deshalb nichts entgegensteht. Gegen diese Entscheidung hat die Verbandsgemeinde Manderscheid Berufung eingelegt. Sie wird unterstützt vom rheinland-pfälzischen Innenministerium und dem Gemeinde- und Städtebund, die beide diese Fragestellung grundsätzlich klären wollen.

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