Winzer müssen sich sputen

Zur Zeit läuft das Antragsverfahren für die Weinbergs-Pflanzung im Jahre 2010. Das Antragsverfahren endet am Freitag, 29. Januar 2010. Darauf macht der Leiter des Fachbereichs Landwirtschaft und Weinbau, Edmund Hohns, aufmerksam.

Bernkastel-Wittlich. (red) Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen. Förderfähig ist die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage in Flach- und Steillagen mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die veränderten Klimabedingungen beziehungsweise die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Erstellung einer modernen Weinbergsanlage in Steilst- und Terrassenlagen. Ebenso ist die Erstellung einer modernen, extensiv zu bewirtschaftenden Reb anlage mit Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingen förderfähig.

Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen zehn Ar, in Steil- und Steilstlagen sogar nur fünf Ar. Während in Flachlagen eine Mindestzeilenbreite von zwei Metern und in Steillagen eine Mindestzeilenbreite von 1,80 Meter eingehalten werden muss, ist in Steilstlagen keine Mindestzeilenbreite mehr vorgeschrieben. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden.

Die Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, angefordert werden. Auch bei Rückfragen zum Antragsverfahren wenden sich Interessierte an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Edmund Hohns, Telefon 06571/14417, Fax 06571/940417, E-Mail: Edmund.Hohns@Bernkastel-Wittlich.de.

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