Neunkirchen: Richter halten Verbandsgemeinde-Umlage nicht für zu hoch

Die Ortsgemeinde Neunkirchen unterliegt im Rechtsstreit gegen die Verbandsgemeinde (VG) Thalfang in Sachen VG-Umlage.

Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage ab. Die Gemeinde hatte argumentiert, dass 80 Prozent ihrer Einnahmen für Kreis- und Verbandsgemeinde-Umlagen draufgehen würden und sie deshalb keinen Handlungsspielraum hätten. Die Richter sahen dies anders. Die Umlagequote sei nur dann nicht mehr akzeptabel, wenn sie jedes vernünftige und vertretbare Maß überschreite. Das sei hier nicht der Fall.

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