Handelsklassen

Was hat es mit den Handelsklassen auf sich?

Eier, die in Lebensmittelgeschäften gekauft werden können, werden fast ausnahmslos mit "Handelsklasse A", "Güteklasse A" oder "A Frisch" beworben. Dabei dürfen Eier, die nicht der Güteklasse "A" haben, garnicht im allgemeinen Handel verkauft werden. Sie sind nur für die Nahrungsmittelindustrie bestimmt - und nicht für den direkten Konsum. Auf Eiern der Handelsklasses "B" muss deshalb auch ein Kreis oder ein farbiger Punkt mit mindestens fünf Millimeter Durchmesser gedruckt sein. Auf der Verpackung muss deutlich "Klasse B" geschrieben stehen.
Es gibt auch Eier der Güteklasse C - diese sind stark beschädigt oder zu alt und deshalb nicht mehr für den Verzehr geeignet. Sie werden unter anderen zu Kosmetika weiterverarbeitet.
Der Zusatz "Extra frisch" bei Eiern der Güteklasse A kennzeichnet Eier, die maximal vor neun Tagen gelegt worden sind. sen

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