Mit 68 zu alt?

Trier/MAINZ. (uhe) Die einen sollen länger arbeiten, die anderen dürfen es nicht. Landräte und Bürgermeister müssen mit 68 in den Ruhestand, ob sie wollen oder nicht. Die Landtagsfraktionen wollen dies ändern.

Die gesetzlich festgelegten Altersgrenzen unterscheiden zwischen vielem, jedoch nicht zwischen Menschen mit unterschiedlichen Ansichten. Einer von ihnen ist Hans Jürgen Machwirth, Oberbürgermeister in Idar-Oberstein, der gegen seinen Willen den Platz im Rathaus räumen muss, weil er im kommenden Frühjahr 68 wird und damit die Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte erreicht (der TV berichtete). Die Altersgrenze sei rechtmäßig, "um zu gewährleisten, dass möglichst leistungsfähige Personen als kommunale Wahlbeamte fungieren", argumentierten das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, bei denen Machwirth erfolglos geklagt hatte. Machwirth hofft jetzt, dass der Landtag diese Altersgrenze auf mindestens 70 Jahre anheben wird. Auf TV-Anfrage erklärten alle Fraktionen im Mainzer Landtag, sie hätten sich mit dem Thema ausein-ander gesetzt und unterstützten das Ansinnen. Unwahrscheinlich ist jedoch, dass Machwirth davon noch profitieren wird, denn die Vorbereitungen für die Wahl seines Nachfolgers im November laufen bereits. Der Oberbürgermeister sieht das als Diskriminierung, schließlich gelten in einigen anderen Bundesländern höhere Altersgrenzen. Und für andere Ämter gibt es diese Grenzen erst gar nicht, etwa für Bundes- und Landtagsabgeordnete oder freie Berufe wie Steuerberater, Architekten oder Ärzte. Letztere müssen zwar mit 68 Jahren ihre Krankenkassenzulassung abgeben, dürfen aber weiter Privatpatienten behandeln. Gleichzeitig soll für alle anderen Arbeitnehmer das Rentenalter schrittweise auf zunächst 67 und dann 70 Jahre angehoben werden. Ein Problem, wie auch Hanne Schweitzer, Vorsitzende des Büros gegen Altersdiskriminierung, meint. Eine Anhebung oder Abschaffung der Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte sieht sie aber kritisch, "weil es die Sesselpupserei fördert".Kritik an willkürlicher Festlegung

Dennoch bemängelt sie, dass viele in Deutschland geltende Altersgrenzen willkürlich festgelegt seien. So müsse ein Kassenarzt mit 68 aufhören, eine Hebamme erst mit 70. Richard Groß, ehemaliger Landrat von Trier-Saarburg, hat die derzeitige Regelung für Wahlbeamte bisher "für sehr vernünftig und vertretbar gehalten", da sie einem "übermäßig langen Ausharren in dem geliebten Amt" zumindest in irgendeiner Form Grenzen setze. Ähnlich sieht das auch Bitburgs Bürgermeister Joachim Streit, der nach seiner ersten Wahl 1996 mit 31 Jahren einer der jüngsten hauptamtlichen Bürgermeister in Deutschland war. "Nach einer gewissen Zeit auf dem gleichen Posten gehört man einfach weg", sagt Streit. Allerdings müsse dies nicht zwangsläufig vom Alter abhängen. Streit hält eine andere Grenze, praktiziert etwa in den USA, für vernünftiger: "Zwei Wahlperioden, und dann ist Schluss!"

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