Rheinland-Pfalz Ausbau des Mobilfunknetzes: Land zeigt mit dem Finger nach Berlin

Mainz · Streit über zukünftigen Mobilfunkstandard der fünften Generation (5 G)

 Ein Mast mit verschiedenen Antennen von Mobilfunkanbietern.

Ein Mast mit verschiedenen Antennen von Mobilfunkanbietern.

Foto: dpa/Boris Roessler

Künftig kann ein Mähdrescher während der laufenden Ernte selbstständig einen Ladewagen bestellen, um das geerntete Korn umzuladen. Oder mit exakten Echtzeit-Daten zum Wetter, den Bodenverhältnissen und dem Reifegrad von Pflanzen kann ein Landwirt mittels Computer die Düngung seiner Felder genau abstimmen. Voraussetzung dafür ist der zukünftige Mobilfunkstandard der fünften Generation (5 G). Voraussetzung dafür wiederum ist eine flächendeckende Versorgung mit dem derzeitigen Standard 4 G. Doch die aktuelle Versorgung im Land sei nicht ausreichend, sagt ein Sprecher der Staatskanzlei. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, formuliert es drastischer: „Rheinland-Pfalz ist das Land der Funklöcher.“

Der Markt allein kann es beim Thema Mobilfunkversorgung nicht richten. Zu dieser Erkenntnis ist das sogenannte Digitalkabinett der Landesregierung gekommen. Mit dem eigens von der Ampelkoalition geschaffenen Gremium, in dem alle Ressorts vertreten sind, will das Land das Thema Digitalisierung vorantreiben. Zuletzt stand dieses Thema am 30. Oktober auf der Tagesordnung des Digitalkabinetts. Ein Ergebnis damals war eben, dass die freiwilligen Zusagen der Mobilfunkanbieter nicht ausreichten, um eine „umfassende Versorgung auch in der Fläche mit angemessenen mobilen Sprach- und Dienstleistungen zu erreichen“. Daher, so lautet seitdem die Forderung der Landesregierung, müsse der Bund einspringen. Und zwar mit zusätzlichem Geld, mit dem der Ausbau des Mobilfunks vorangetrieben werden soll.

Laut Staatskanzlei hätten sich die Anbieter dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 98 Prozent der Haushalte mit schnellem mobilem Internet zu versorgen. Derzeit verfügten aber gerade mal 95,7 Prozent der Haushalte im Land darüber. Viele Kreise wie etwa Trier-Saarburg, wo die Versorgung bei 90,3 Prozent liegt, oder der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit weniger als 75 Prozent gelten als deutlich unterversorgt. Besonders die Menschen im ländlichen Raum seien mit dem Mobilfunkangebot unzufrieden, sagt der Sprecher und verweist auf das Grundgesetz. Im Artikel 87 heißt es, der Bund müsse „im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“ gewährleisten. Einige Juristen bezweifeln allerdings, dass der Mobilfunk zum Mindestangebot an öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen gehört.

Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) hat daran aber offenbar keinen Zweifel. „Beim Mobilfunkausbau geht es um gleichwertige Lebensverhältnisse und um digitale Teilhabe für alle Bürger“, sagt sie unserer Zeitung.

Es reiche nicht aus, das Defizit zu benennen, meint CDU-Mann Brandl. „Die gezielte Verbesserung der Mobilfunkinfrastruktur und die Gewährleistung einer intakten, auch digitalen Infrastruktur gehören zu den Grundpflichten einer Landesregierung.“ Daher genüge es nicht, mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Auch die AfD-Fraktion fordert, die Landesregierung müsse Mobilfunk „endlich mit der ihm angemessenen Relevanz behandeln.“

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