Mord-ohne-Leiche-Prozess: Belangloses beim Lauschangriff

Drei Monate haben die Ermittler den im Mord-ohne-Leiche-Prozess angeklagten Hans S. abgehört. Ohne Erfolg. Für den Staatsanwalt macht genau das den Angeklagten verdächtig.

Trier. Wenige Tage nach dem plötzlichen Verschwinden des seit mittlerweile über drei Jahre vermissten Eifeler Rentners Walter Klein fuhr Hans S. mit seiner Ehefrau in Urlaub. Nach Frankreich und Belgien. 14 Tage lang. Als die Eheleute zurückkamen, nahm die Polizei sie fest.

"Wir hatten von Anfang an den Verdacht, dass Hans S. etwas mit dem Verschwinden des Rentners zu tun hat", sagte der federführende Ermittler Harald Richter am zweiten Prozesstag. Fehlten bloß noch die Beweise.

Weil Hans S. damals alles abstritt und ihm nichts nachzuweisen war, wurde sein Auto nach der Festnahme "verwanzt" und mit einem Peilsender ausgestattet, bevor die Ermittler ihn wieder laufen ließen.

Drei Monate lang hörten die Fahnder fleißig mit, bis der heute 55-jährige Angeklagte die Wanzen entdeckte. Was hat der Lauschangriff gebracht? "Belanglose Gespräche zwischen Hans S. und seiner Ehefrau", sagte gestern ein mit der Auswertung befasster Polizist, "nichts Relevantes". Was den Ermittler einigermaßen verwunderte. Denn Hans S. war in dieser Zeit mehrfach bei der Polizei. Als er anschließend mit seiner Frau nach Hause gefahren sei, hätten die Eheleute kein einziges Wort über die Vernehmungen verloren. "Bezeichnend", findet Staatsanwalt Eric Samel. "Die ahnten, dass der Wagen präpariert ist", glaubt der Ermittler.

Der Prozess wird am Donnerstag nächster Woche fortgesetzt. Es dürfte der bislang interessanteste Verhandlungstag werden.

Als Zeugin geladen ist eine ehemalige Nachbarin des Angeklagten. Dem inzwischen verstorbenen Lebensgefährten der Frau soll Hans S. vor neun Jahren 10 000 Euro Kopfgeld angeboten haben - für den Fall, dass er den Rentner Walter Klein umbringt.

Das Paar war kurze Zeit darauf aus der Eifel weggezogen. Erst als vor einem Jahr in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" über den Vermisstenfall Klein berichtet wurde, meldete sich die Frau bei der Polizei.

Sie ist die Kronzeugin von Staatsanwalt Eric Samel, der dem Angeklagten unter anderem versuchte Anstiftung zum Mord vorwirft. Höchststrafe: 15 Jahre.

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