STICHWORT

Strafbefehl Ein Strafbefehl dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens. Es soll möglichst schnell und ohne aufwändige Hauptverhandlung zu einer Verurteilung kommen. Durch den Strafbefehl werden dem Beschuldigten Strafen auferlegt, ohne dass es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt.

Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann kommt es ganz normal zu einem Prozess. Voraussetzung für einen Strafbefehl ist, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu dem Schluss gekommen ist, der Beschuldigte habe die Tat begangen. Anstatt Anklage zu erheben stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag beim zuständigen Amtsrichter. Hat dieser keine Bedenken, erlässt er den Strafbefehl. Das ist nur dann möglich, wenn es sich bei den Anschuldigungen um ein leichtes Delikt (also ein Vergehen, kein Verbrechen) handelt. Geldstrafen sind beim Strafbefehl die Regel, es kann allerdings auch eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgedrückt. Sie beträgt mindestens fünf und höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes soll sich am Nettoeinkommen, das der Täter an einem Tag erzielt oder erzielen könnte, orientieren. Ab 90 Tagessätzen taucht die Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis auf. Der Beschuldigte gilt als "vorbestraft".(sey)

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