Prozess gegen Ex-Chef von Antenne West

Trier · Die Pleite des ehemaligen Trierer Radio- und Fernsehsenders Antenne West wird nun doch ein gerichtliches Nachspiel haben. Der Grund: Ex-Chef und Moderator Sven Herzog hat den Strafbefehl nicht akzeptiert.

Trier. Der ehemalige Geschäftsführer des pleitegegangenen Trie rer Radio- und Fernsehsenders Antenne West, Sven Herzog (43), wird sich wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vor Gericht verantworten müssen. Herzog habe Einspruch gegen einen vom Amtsgericht Trier erlassenen Strafbefehl eingelegt, sagte Amtsgerichtsdirektorin Jutta Terner auf Anfrage unserer Zeitung. Deshalb müssen die Vorwürfe nun in einem Prozess geklärt werden. Wann das sein wird, ist noch offen.
Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Koblenzer Staatsanwaltschaft vor zwei Wochen einen Strafbefehl über 7500 Euro (150 Tagessätze je 50 Euro) gegen Herzog erlassen.
Hätte der ehemalige Trierer Fernsehmacher den Strafbefehl akzeptiert, wäre der Fall für ihn erledigt gewesen. Die Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge wäre allerdings in seinem polizeilichen Führungszeugnis aufgetaucht.
Die Koblenzer Staatsanwaltschaft hatte Ende 2009 ein Ermittlungsverfahren gegen Sven Herzog eingeleitet. Das Verfahren beruhte auf der Strafanzeige eines Anwalts, der ehemalige Antenne-West-Mitarbeiter vertrat. Kurz zuvor hatte Sven Herzog für den privaten Trie rer Sender Insolvenzantrag gestellt. sey

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