Unterm Deckmantel der guten Sache

TRIER. Ausgesammelt: Der Verein "Aktion 2000 – Hilfe für Kinder", darf in Rheinland-Pfalz nicht länger Spenden eintreiben. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat das verboten.

Sie stehen in Fußgängerzonen, gehen von Haustür zu Haustür, bitten um Unterstützung für in Not geratene oder missbrauchte Kinder mittels Unterschrift, ein paar Monate später flattert den Unterzeichnern die Mitgliedschaft in einem Verein samt Zahlungsaufforderung ins Haus. Immer mehr Organisationen werben unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit um Spenden, doch nicht immer kommt das Geld bei den Menschen an, für die es angeblich bestimmt ist. Zum Beispiel bei dem Bremer Verein "Aktion 2000 - Hilfe für Kinder". 1998 wurde die Organisation gegründet und hat seitdem angeblich etliche Kinderhilfsprojekte gefördert und Familien unterstützt. Um die Seriosität der guten Sache zu unterstreichen, werben prominente Radsportler wie Andreas Kappes, der australische Olympia-Sieger Scott McGrory und Gerd Dörich für den Verein. Doch offenbar ist es nicht weit her mit der Gemeinnützigkeit. Das Trierer Verwaltungsgericht jedenfalls zweifelt daran. Über 80 Prozent der Einnahmen aus Spenden und Fördergeldern seien 2004 für Verwaltungsausgaben und Werbung drauf gegangen, nur knapp 14 Prozent seien satzungsgemäß für Hilfsprojekte verwendet worden, heißt es in einem nun ergangenen Urteil gegen den Verein (Az.: 2 L 544/06 TR). Es bestehe der Verdacht, dass Spenden und Förderbeiträge zweckwidrig verwendet würden; die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung dürfe nicht missbraucht werden, heißt es darin. Die für die Überwachung des Sammlungsgesetzes im Land zuständige ADD in Trier hat daher dem Verein verboten, weiter in Rheinland-Pfalz Spendengelder einzutreiben. Grund: "Aktion 2000" sei nicht gemeinnützig, heißt es bei der ADD. Seit eineinhalb Jahren hat die Behörde den Verein im Visier. 50 000 Fördermitglieder unterstützen den Verein in Deutschland, 8000 davon in Rheinland-Pfalz. Auch in der Region gibt es rund 1000 Mitglieder. Der Verein muss nun alle Einzugsermächtigungen von Spendern im Land rückgängig machen und die betroffenen Mitglieder darüber informieren. Rheinland-Pfalz ist das erste Land, das derart gegen die Initiative vorgeht. Vom Verein war gestern keine Stellungnahme zu erhalten.

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