Urteil im Untreue-Prozess gegen Böhr erwartet

Mainz · Endet für die CDU in Rheinland-Pfalz endlich eine unfreiwillige Reise in die Vergangenheit? Heute soll das Urteil im Untreue-Prozess gegen ihren früheren Vorsitzenden Böhr fallen. Es geht um mutmaßlich illegale Parteienfinanzierung.

Im Untreue-Prozess gegen den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Chef Christoph Böhr soll am (heutigen) Dienstag (13.30 Uhr) das Urteil verkündet werden. In dem Verfahren vor dem Landgericht Mainz geht es um mutmaßlich illegale Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2005/2006. Der Anklage zufolge flossen damals für die Beratung der CDU verbotenerweise 386 000 Euro aus der Kasse der Landtagsfraktion. Die Partei zahlte 2011 deshalb fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag. Wegen dieses Schadens geht die Staatsanwaltschaft von Untreue aus.

Böhr weist die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft beantragte für ihn zwei Jahre Haft auf Bewährung. Neben dem früheren Landesparteichef sitzen noch drei weitere ehemalige CDU-Größen auf der Anklagebank, darunter Hamburgs Ex-Finanzsenator Carsten Frigge. Für sie forderte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen von 12 beziehungsweise 15 Monaten.

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