Traben-Trarbach: Oberverwaltungsgericht Koblenz lehnt Eilverfahren der VG Traben-Trarbach zum Hahnausbau ab
Wie am heutigen Montag bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht nur im Eilverfahren des BUND und des Nabu gegen die geplante Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn entschieden, sondern auch im Eilverfahren der VG Traben-Trarbach.
02.05.2005
, 16:59 Uhr
Der Gerichtsbeschluss: Der Antrag der VG ist nicht zulässig.