CHRONOLOGIE

JANUAR 2000: Die Handwerkskammer Trier stellt nach einer Analyse der Standortsituation von Handwerksunternehmen einen grundsätzlichen Mangel an geeigneten Gewerbeflächen fest. Während einer Besichtigung der nach dem Abzug der französischen Streitkräfte frei gewordenen Castelnau-Kaserne in Feyen verteilt die Handwerkskammer Umfragebögen an 50 teilnehmende Betriebe.

21 der befragten Unternehmen zeigen Interesse am Kauf von Flächen. MAI 2001: Das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht setzt den gesamten Mattheiser Wald, die Konversionsfläche eingeschlossen, auf die Liste der geplanten Naturschutzgebiete. Die Stadt Trier reagiert im Juli und teilt mit, man halte an der Planung des 20 Hektar großen Handwerkerparks auf früher vom Militär genutzten Flächen fest. Erste Auseinandersetzungen mit Umweltschutzverbänden beginnen.OKTOBER 2001: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kündigt an, den Mattheiser Wald unter Naturschutz zu stellen - mit Ausnahme der für den Handwerkerpark vorgesehenen 20 Hektar.MÄRZ 2002: Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und unter dem Protest von Umweltverbänden fasst der Stadtrat den Grundsatzbeschluss für einen Handwerkerpark im ehemaligen Kasernengelände in Feyen. Im ersten Abschnitt sollen 40 Baugrundstücke entstehen. Die 20 Hektar große Fläche liegt auf einem von ehemaligen Übungsfahrbahnen stark versiegelten Plateau des früheren Übungsgeländes hinter Wohngebäuden an der Pellinger Straße. Erschlossen wird das Gelände von der Bundesstraße 268 aus. Im Frühjahr 2004 sollen die Bauarbeiten beginnen.AUGUST 2003: Die SGD Nord weist den Mattheiser Wald als Naturschutzgebiet aus.APRIL 2004: Die SGD Nord wirft der Stadt Trier vor, der vorliegende Bebauungsplan verstoße nicht nur gegen getroffene Absprachen, sondern überschreite auch die Grenzen des Mattheiser Wald. Die Stadtverwaltung weist die Vorwürfe zurück. Die Handwerkskammer meldet "kurz- und mittelfristig ausgerichtete Interessenbekundungen von 15 Betrieben".JULI 2004: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz weist das Naturschutzgebiet Mattheiser Wald als Flora-Fauna-Habitat-Bereich aus. Damit zählt das knapp 450 Hektar große Areal zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Die Ausweisung bedeutet konkret ein "Verschlechterungsverbot für die der Ausweisung zugrunde liegenden Tier- und Pflanzenarten sowie Biotoptypen von gemeinschaftlicher Bedeutung", erklärt die SGD Nord.FEBRUAR 2005: Die SPD-Fraktion im Stadtrat wendet sich gegen den Handwerkerpark. Erhebliche Bedenken kommen auch von UBM, FDP und den Grünen. Nur noch die CDU unterstützt das Projekt vorbehaltlos.JUNI 2005: Trotz ihrer Bedenken stimmen FDP und UBM im Stadtrat zusammen mit der CDU für den Satzungsbeschluss und retten damit den Handwerkerpark vor einem vorzeitigen Aus.JANUAR 2006: Die UBM droht, sich den Gegnern des Handwerkerparks anzuschließen. Ungemach droht auch aus Koblenz. Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat auf Antrag einer Anwohnerin die Normenkontrolle über die Wirksamkeit des Bebauungsplans "Handwerkerpark Feyen" beschlossen. Viele Anwohner unterstützen die Normenkontrollklage per Unterschrift. (jp)

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