Silvester Feuerwerk in Trier: Hier dürft ihr nicht böllern!

Trier · Warum die Stadt Trier - wie bereits im vergangenen Jahr - erneut an Silvester ein Feuerwerksverbot für Teile der Trierer Innenstadt verhängt.

Symbolbild

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Foto: dpa/Tobias Kleinschmidt

Kein Feuerwerk auf dem Hauptmarkt: Das hat die Stadt Trier verkündet - und eine entsprechende Anordnung erlassen. Und die besagt: Am Samstag, 31. Dezember 2022, und Sonntag, 1. Januar 2023, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Hauptmarkt untersagt, wie das Presseamt der Stadt mitteilt.

Hintergrund der Entscheidung: In der Silvesternacht 2019/2020 habe das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu erheblichen Problemen geführt. Diese seien damals laut Angaben der Stadt in alle Richtungen geschossen worden, wodurch mehrere Personen getroffen und verletzt wurden. Alarmierte Rettungskräfte kamen mit den Rettungswagen aufgrund der Menschenansammlungen nicht zum Einsatzort.

Der Hauptmarkt von Trier - links die St.-Gangolf-Kirche

Der Hauptmarkt von Trier - links die St.-Gangolf-Kirche

Foto: roland morgen (rm.) - roland morgen (rm.)

Zudem sei gezielt mit Böllern die Windschutzscheibe eines Rettungswagens beworfen worden, die Sicht war durch die starke Rauchentwicklung erheblich behindert. Erschwert wurde die Situation zusätzlich durch unkontrolliert umherfliegende Feuerwerkskörper. Von einem wurde auch ein Rettungssanitäter am Unterarm getroffen, es gab Brandspuren auf der Schutzkleidung.

Das städtische Ordnungsamt befürchtet, dass es auch in diesem Jahr zu einer vergleichbaren Situation kommen könnte. Mit dem Verbot wolle man diese vermeiden. Ordnungsdezernent Ralf Britten erläutert: „Wir mussten abwägen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegt für uns stärker, als das Recht auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Mit dem Verbot möchten wir die Situation auf dem Hauptmarkt entspannen .“

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