Kein Neubau ohne Parkplatznachweis

Schweich · Die städtebauliche Entwicklung von Alt-Schweich soll in geregelte Bahnen geleitet werden. Als Grundlage will der Stadtrat einen Bebauungsplan für das Gebiet aufstellen. Für Neubauten werden in Schweich künftig Autostellplätze nachzuweisen sein.

 Wie viel Luft soll dazwischen bleiben? Die Mindestbreite von Stellplätzen ist in Sammelgaragen auf 2,30 Meter festgelegt. Der Schweicher Stadtrat möchte 20 Zentimeter dazugeben. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Wie viel Luft soll dazwischen bleiben? Die Mindestbreite von Stellplätzen ist in Sammelgaragen auf 2,30 Meter festgelegt. Der Schweicher Stadtrat möchte 20 Zentimeter dazugeben. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Schweich. Das Thema "Alt-Schweich" war auf Antrag der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung der jüngsten Sitzung gesetzt worden. Als Grundlage diente eine vorausgegangene Bürgerversammlung, an der zahlreiche Bewohner von Alt-Schweich teilgenommen hatten. Zu den zentralen Forderungen in der Versammlung zählte ein deutlich verbesserter Lärmschutz entlang der Autobahn. Außerdem sprach sich eine Mehrheit für den Erhalt der in Alt-Schweich vorhandenen Gartengrundstücke - insbesondere an der Mathenstraße und Hanner Zeien aus. Einige verwiesen aber auf die hohen Grundstückspreise in Schweich und plädierten für die mögliche Bebauung dieser Grundstücke.
Stellplatzmangel im alten Kern


Als gravierend empfunden werden die Parkprobleme in Alt-Schweich. Die Einführung von Anwohnerparkzonen lehnt eine klare Mehrheit jedoch ab - ebenso eine Einbahnstraßenregelung. Begrüßt wird der Abriss des städtischen Hauses in der Zellenpfützstraße, wodurch zusätzlich Parkflächen entstanden. Auch das Haus Bergstraße gegenüber dem Friedhof sollte nach Mehrheitsmeinung von der Stadt erworben und abgerissen werden, um Parkplätze zu schaffen.
Johannes Heinz (CDU) nannte die Versammlung einen Schritt in die richtige Richtung. Aus den dort gesammelten Erkenntnissen heraus schlage seine Fraktion die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung vor. Grob umrissen müsse er über das Gebiet zwischen Neustraße, Brücken-/Richtstraße, Corneliuspforte und Autobahn gelegt werden. Dieser Bebauungsplan wäre dann Grundlage zur Aufnahme ins Bundesprogramm "Städtebauliche Erneuerung". Johannes Lehnert (FWG) begrüßte den Vorschlag - "wir sollten das auf die Wege bringen". Bedenken hatte zunächst Achim Schmitt (SPD): "Wenn ich einen Bebauungsplan über eine bestehendes Wohngebiet lege, greife ich doch in die Eigentumsrechte der Leute dort ein." Als Experte befragt, teilte Wolfgang Düpre von der Verbandsgemeinde-Bauabteilung diese Bedenken nicht. Düpre: "Wir haben schon im Bereich Synagoge einen Bebauungsplan über ein schon bebautes Gebiet gelegt." Auf einstimmigen Beschluss wurde die Verwaltung zunächst mit einer genauen Abgrenzung des zu überplanenden Gebiets beauftragt.
Für Schweich soll eine Stellplatzsatzung erlassen werden. Der Antrag kam von der SPD-Fraktion. In einer solchen Verordnung wird für alle Neubauten eine bestimmte Zahl nachzuweisender Autostellplätze festgelegt, wobei eine Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) Hilfestellung leistet (siehe Extra). Die Mindestgröße der Stellflächen ist allerdings in der Garagenverordnung des Landes mit fünf mal 2,30 Meter (3,50 Meter Breite für Behindertenplätze) exakt vorgegeben. Der Schweicher Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss schlagen hingegen vor, die Mindestbreite auf 2,50 Meter festzulegen.
Ob diese Änderung einer Landesverordnung rechtlich zulässig ist, wurde im Rat diskutiert. Achim Schmitt (SPD) verwies auf ähnliche Abweichungen in anderen Gemeinden des Landes. Dem steht eine Stellungnahme des GStB entgegen, der von dieser "Eigenmächtigkeit" abrät". Auf einstimmigen Beschluss soll der Schweicher Entwurf zunächst dem GStB zur rechtlichen Prüfung vorgelegt werden.Extra

Wie viele Stellplätze bei Gebäuden und sonstigen Anlagen bereitstehen müssen, kann im Prinzip von der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden - in der Regel dient dabei eine Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes als Grundlage: Zwei Plätze bei Einfamilienhäusern, zwei Plätze bei Doppel- und Reihenhäusern je Haushälfte. Bei Mehrfamilienhäusern: Ein Stellplatz je Wohnung bis 60 Quadratmeter, 1,5 Plätze je Wohnung bis 120 Quadratmeter und zwei Plätze je Wohnung über 120 Quadratmeter. Der Schweicher Rat will die Mehrfamilienhausregel wie folgt ändern: Einen Stellplatz je Wohnung bis 45 Quadratmeter und zwei Plätze für jede Wohnung über 45 Quadratmeter. Die Mustersatzung geht noch weit darüber hinaus: Erfasst werden Stellplatzberechnungen für alle privaten und öffentlichen Gebäude, Anlagen und Einrichtungen - vom Krankenhaus über Supermarkt bis Freibad. f.k.

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