Nach Körperverletzung an Taxifahrerin in Trier - Gericht verurteilt zwei Frauen

Trier · Nach einer durchzechten Nacht steigen zwei Frauen in ein Taxi. Dabei geraten sie in einen Streit mit der Fahrerin, beleidigen und verletzen sie. Zu viel Alkohol will die Richterin bei der Verhandlung als Entschuldigung nicht gelten lassen.

Den "Alptraum der Taxifahrer" nennt Rechtsanwalt Franz Schlöder das, was seiner Mandantin am frühen Morgen des 27. November vergangenen Jahres passiert ist. Die 58-jährige Taxifahrerin wurde von zwei weiblichen Fahrgästen zunächst beleidigt, später geschlagen und mit ihrem eigenen Schal, den sie um den Hals trug, gewürgt. Die Frauen, die beschuldigt werden, die Tat begangen zu haben, standen gestern wegen Körperverletzung und Beleidigung vor dem Trierer Amtsgericht.

Die beiden Triererinnen waren nach eigenen Angaben gemeinsam in der Diskothek Metropolis in der Nähe des Viehmarkts feiern. Dabei betranken sich die heute 21 und 39 Jahre alten Frauen vor allem mit Wodka Red Bull, Schnäpsen und anderen Mixgetränken. Der Alkohol tat seine Wirkung: Der jüngeren Angeklagten sei schlecht geworden, weshalb sie nach Hause wollte. Doch bis zu ihrer Wohnung waren es noch einige Kilometer. Deswegen stiegen die beiden Frauen in Begleitung eines Mannes in ein Taxi, das sie in Richtung Petrisberg chauffieren sollte.

Die Fahrerin hatte zunächst kein schlechtes Gefühl. "Ich nehme gerne Mädels mit", sagt sie. Da sie bemerkte, dass ihre Fahrgäste stark alkoholisiert sind, entschied sie sich für eine Route über Trier-Kürenz zum Petrisberg, da diese weniger kurvenlastig sei. Ihren Mitfahrern passte das gar nicht und sie wurde beschuldigt, die beiden abzocken zu wollen. "Ich habe die Gäste gebeten auszusteigen", sagt die Taxifahrerin. Doch die Frauen drohten damit, einen Anwalt einzuschalten und pochten darauf, weiterzufahren. Der Streit eskalierte, als die 21-Jährige anfing, die Fahrerin von der Seite aus zu schubsen. Erneut wollte die 58-Jährige die Fahrt abbrechen - doch dann bekam sie von der Hinterbank aus einen Schlag auf den Kopf. "Das Blut lief mir über die Kleidung", sagt sie vor Gericht aus.

Anschließend habe sich ihr Schal immer enger um den Hals gezogen. "Ich bekam keine Luft mehr." Die 39-jährige Triererin habe sie von der Rückbank aus etwa eine Minute lang gewürgt. "Das war für mich eine lebensbedrohliche Situation." Die Fahrerin befand sich nach eigenen Angaben in Schockstarre, konnte sich kaum mehr rühren und versuchte, einen Notruf abzusetzen. Gleichzeitig habe die 21-Jährige versucht, ihr das Handy aus der Hand zu treten. Die Taxifahrerin schaffte es, die Zentrale zu alarmieren und einen Kollegen zu kontaktieren, der kurz darauf bei ihr eintraf. Bis dahin waren die drei Mitfahrer jedoch schon geflüchtet und in ein anderes Taxi eingestiegen, das sie schließlich zur Wohnung der 21-Jährigen brachte.

Auch die Polizei traf ein und nahm die Spur der Täterinnen auf. In der Wohnung der 21-Jährigen stießen sie auf alle drei Mitfahrer. Während sie den Mann nach Hause schickten, wollten sie die beiden Frauen mit auf die Wache nehmen. Die Ältere leistete dabei Widerstand und wurde mit Handfesseln zum Auto gebracht. "Gefällt euch das? Ihr seid doch pervers!", soll sie neben einigen Schimpfwörtern gerufen haben.

Beiden Täterinnen wurden Blutproben entnommen. Während bei der 39-Jährigen 1,32 Promille gemessen wurden, wies die Probe der Jüngeren 2,19 Promille auf. "Den Alkoholwert hat man so nicht bemerkt", sagt einer der Polizisten. Er gehe daher von einer gewissen Alkoholtoleranz aus. Vor Gericht geben jedoch beide Triererinnen an, sich an fast nichts mehr erinnern zu können. Eine von ihnen spricht sogar von einem "Filmriss". Weder Staatsanwalt Mathias Juchem noch Richterin Marion Patzak glauben ihnen. Es liege keine verminderte Schuldfähigkeit vor.

Die Frauen werden wegen gefährlicher Körperverletzung, die sie gemeinschaftlich begangen haben, verurteilt. Während die 21-Jährige mit sieben Monaten Freiheitsstrafe bestraft wird, erhält die 39-Jährige, die unter anderem für den Würgegriff verantwortlich gemacht wird, elf Monate. Beide Gefängnisstrafen werden zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt. Zudem müssen beide 1000 Euro Schmerzensgeld an die Taxifahrerin zahlen und sich bei einer Suchtberatung auf eigene Kosten ihrem Alkoholproblem stellen.

In dem Urteil der Richterin heißt es, dass die Frauen "erschreckend brutal" gehandelt hätten. Vor allem die psychischen Folgen seien für die Fahrerin enorm. Diese arbeitet nach kurzer Krankschreibung wieder. Doch die Angst fährt immer mit. Vor das Metropolis traut sich die mehrfache Mutter seit dem Angriff nicht mehr.

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