Nachbar hilf!

TRIER-SAARBURG. (woc) Gelbe Säcke, blaue Papiertonnen und schwarze Mülleimer sind in den vergangenen Tagen in mehreren Orten im Kreis Trier-Saarburg nicht von der Müllabfuhr abgeholt worden. Nachträgliche Zusatzfahrten sind von der ART nicht vorgesehen.

 Wer an abgelegenen oder steilen Straßen wohnt, hat Pech: Verhindern Schnee und Eis die Zufahrt der Müllautos, müssen Anwohner bis zum nächsten Abfuhrtermin warten, um den Unrat loszuwerden. Foto: Christiane Wolff

Wer an abgelegenen oder steilen Straßen wohnt, hat Pech: Verhindern Schnee und Eis die Zufahrt der Müllautos, müssen Anwohner bis zum nächsten Abfuhrtermin warten, um den Unrat loszuwerden. Foto: Christiane Wolff

Verschneite Straßen und Eisglätte machen es besonders in den frühen Morgenstunden unmöglich, die 26-Tonnen-Müllautos sicher zu abgelegenen Straßen zu manövrieren. Jetzt türmen sich mancherorts die Gelben Säcke zu verschneiten Bergen und aus ungeleerten schwarzen Abfalltonnen quillt der Müll. "Unsere Fahrer entscheiden, ob eine Straße befahrbar ist oder nicht", sagt Max Monzel, Geschäftsführer des Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier (ART). In manchen Fällen sei eben kein Durchkommen gewesen. Ersatzfahrten wird es allerdings nicht geben, denn die Mitarbeiter und Fahrzeuge der ART seien komplett ausgelastet und verplant. "Wir haben keine Kapazitäten, um den Müll noch nachträglich abzuholen", sagt Monzel. Die Kunden müssten daher ihren Müll bis zum nächsten regulären Abfuhrtermin aufbewahren. Da nicht jeder Platz habe, um seine gelben Säcken zwei Monate lang zu lagern, müsse das "über Nachbarschaftshilfe" geregelt werden. "Wir setzen auf das Verständnis unserer Kunden", sagt Monzel. Schließlich habe auch die ART häufig das Nachsehen bei den Gebührenzahlern. "Beispielsweise leeren wir auch Tonnen, die sich wegen Überfüllung nicht mehr richtig schließen lassen, obwohl wir das laut Satzung nicht müssen." Bei den derzeitigen extremen Witterungsverhältnissen, seien auch die Anwohner gefragt: "Wer den Schnee nicht räumt und nicht streut, muss damit rechnen, dass sein Müll nicht abgeholt wird." Auf eine Abholung pochen, können die Gebührenzahler nicht. "Laut Abfallsatzung besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Abfuhr", sagt Monzel.

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