Nur ein Vorgeplänkel

Das Urteil des Verwaltungsgerichts sollte nicht überbewertet werden. Für Bordellbetreiber Wendt ist die Niederlage allenfalls ein kleiner Nadelstich; so richtig verletzt haben dürfte ihn der Richterspruch nicht.

Denn es musste auch ihm klar sein, dass der Kreisverwaltung auf diese Weise kein Bein gestellt werden kann. Ihre Entscheidung, den Bauantrag zurückzustellen, weil sich der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet in einem Änderungsverfahren befindet, ist ein ganz normaler Vorgang. So richtig ans Eingemachte geht es erst, wenn Wendt die angekündigte Normenkontrollklage einreicht. Dann entscheidet sich, ob weitere Bordelle ausgeschlossen werden dürfen oder nicht. Die Richter müssen abwägen, was mehr zählt: dass Bordelle die gleichen Rechte genießen wie alle anderen Gewerbebetriebe auch, oder dass Anwohnern und Gewerbetreibenden die negativen Begleiterscheinungen von Bordellansiedlungen nicht zuzumuten sind. a.follmann@volksfreund.de

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