Verwaltung Was sich alles ändern muss

Waldrach/Trier · Der 108-seitige Prüfbericht der Kreisverwaltung über die Arbeit in der VG-Verwaltung Ruwer wirft Fragen auf. Ende Januar muss Bürgermeisterin Stephanie Nickels Antworten geben.

 Fehlende Akten, freihändige Vergaben bei Feuerwehrfahrzeugen oder unauffindbare Mobiltelefone sind einige der Punkte, die der Kreisverwaltung Trier-Saarburg aufgefallen sind, und zu der die Verbandsgemeinde Ruwer Stellung beziehen soll.

Fehlende Akten, freihändige Vergaben bei Feuerwehrfahrzeugen oder unauffindbare Mobiltelefone sind einige der Punkte, die der Kreisverwaltung Trier-Saarburg aufgefallen sind, und zu der die Verbandsgemeinde Ruwer Stellung beziehen soll.

Foto: Friedemann Vetter

Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres hat Stephanie Nickels (CDU) das Amt als Bürgermeisterin angetreten. Zu diesem Zeitpunkt hat sie wohl noch nichts vom Ausmaß der Aufgaben geahnt, die sie seit Ende Februar hat: Zu finden sind die Aufgaben in einem dem TV vorliegenden 108-seitigen Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamts der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Der umfasst 141 Punkte, an denen aus Sicht der Kontrolleure des Kreises nachgebessert werden muss, und nennt Dinge, die sich in der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer ändern müssen.

Rund neun Monate sind nach der Zustellung des Berichts vergangen. Nach einer Rechercheanfrage des Trierischen Volksfreunds und einem danach offensichtlich kurzfristig anberaumten Gespräch mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg teilt Bürgermeisterin Nickels mit: „Aktuell ist die Verwaltung dabei, die Beanstandungen abzustellen und die Verbesserungsvorschläge zu überprüfen. Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls des Büroleiters dauert das Abarbeiten des Prüfberichts länger als geplant.“ Ende Januar 2019 soll es eine Stellungnahme zum Bericht geben. Später wird dann die Öffentlichkeit erfahren, wo die Kreisverwaltung Änderungsbedarf sieht und was wirklich geändert wird. Auf Anfrage nimmt Stephanie Nickels zu einzelnen Punkten des Berichts keine Stellung.

Doch was monieren die Prüfer überhaupt? Der TV stellt nachfolgend einige Punkte vor, die nach Auskunft der Bürgermeisterin derzeit abgearbeitet werden (siehe Info).

Gebäudeverkauf Nach dem Umzug der VG-Verwaltung von Trier-Ruwer nach Waldrach wurde ein Käufer für das frühere Rathaus gesucht. Es wurde im Frühjahr 2006 verkauft. Der erzielte Erlös lag laut Prüfbericht 42 Prozent unter dem Verkehrswert. Und das, obwohl laut Gemeindeordnung „Vermögensgegenstände der Gemeinde in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert werden“ dürfen. In den Verwaltungsakten sei keine nachvollziehbare Entscheidung zu entnehmen, wieso damals so weit unter Verkehrswert verkauft worden sei (Randnummer 105).

Gemeindebüro Laut Bericht stellt die VG der Ortsgemeinde Waldrach ein Büro im Rathaus mietfrei zur Verfügung. Betriebs- und Nebenkosten seien laut Kreisverwaltung anteilig zu erstatten. Das umfasst unter anderem Kosten für die Wasserversorgung, die Müllbeseitigung oder den Schornsteinfeger und so weiter. „Nach Mitteilung der VG hat die VG Ruwer von dieser Erstattungsregelung bisher keinen Gebrauch gemacht.“ Dabei müsse die VG all ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen (Randnummer 106).

Fahrtkosten Nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten bei Fahrtkosten hatte der frühere Bürgermeister Bernhard Busch 15 000 Euro an die Kasse der Verbandsgemeinde überwiesen. Das Gemeindeprüfungsamt hat errechnet, dass aufgrund der von Busch eingeräumten 192 Fälle, in denen er zu Unrecht Fahrtkosten erhalten hatte, ein Gesamtschaden in Höhe von 14 920,15 Euro entstanden sei. Nach einer Stichprobenprüfung gebe es weitere Fälle, bei denen zu Unrecht Fahrtkosten an den Bürgermeister erstattet wurden, die der VG zugestanden hätten.

Der VG-Verwaltung wird deshalb aufgetragen, alle Fahrtenbücher systematisch und strukturiert zu durchforsten. Dadurch soll geklärt werden, ob die VG weiteres zu Unrecht an Bernhard Busch gezahltes Geld einfordern muss. Laut Prüfungsbericht war zumindest bis Ende Februar 2018 eine „objektive, nachvollziehbare Schadensfeststellung durch die Verbandsgemeinde-Verwaltung aufgrund eigener Ermittlungen“ nicht ersichtlich (Randnummer 114).

Kegelanlage Die VG ist Eigentümerin der Sporthalle in Osburg. 2011 hatte der Kegelsportverein Osburg für 25 Jahre einen Teil der Fläche gepachtet, um dort eine Kegelsportanlage zu betreiben. Laut Prüfung dürfe die VG die Flächen nicht unentgeltlich überlassen. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Vereine müssten die Kegler eine angemessene Pacht sowie einen Teil der Betriebskosten zahlen. Dies unterbleibe jedoch (Randnummer 141).

Zumindest einem Teil der Mitglieder des Verbandsgemeinderats Ruwer ist der Prüfbericht bekannt. Um Stellungnahme gebeten, teilt CDU-Fraktionschef Reinhard Lichtenthal mit, dass für Fragen zum Prüfbericht VG- und Kreisverwaltung zuständig seien. Er verweist auf die Gemeindeordnung. Danach wird  im Anschluss an die Unterrichtung des Gemeinderats über das Ergebnis einer überörtlichen Prüfung dieses an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt.

Nach Auskunft von Stefan Metzdorf (SPD) habe es ein Gespräch mit Bürgermeisterin, Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden über den Bericht gegeben. „Die an dem Gespräch beteiligten Teilnehmer vertraten die Auffassung, zunächst Stillschweigen über den Bericht zu wahren und der Verwaltung ausreichend Zeit einzuräumen, um die Beanstandungen der Kreisverwaltung abzuarbeiten.“ Josef Kruft (FWG) erklärt, dass es auch deshalb so lange dauere, da das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises statt im siebenjährigen Rhythmus erst nach 20 Jahren geprüft habe „und das Prüfungsvolumen sich entsprechend vergrößert hat.“

   Mobiltelefon. Foto: Friedemann Vetter

Mobiltelefon. Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter

Marianne Rummel (Grüne) lag der Bericht des Gemeindeprüfungsamts nicht vor.

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