UBM stolpert über Paragraph 92

TRIER. Die UBM-Fraktion hat ihren Antrag, den städtischen Anteil an der Trierer Wohnungs- und Gewerbebau AG (gbt) zu verkaufen, während der Ratssitzung am Donnerstag völlig überraschend zurückgezogen. Die von vielen mit Spannung erwartete Diskussion dieses Plans – der Erlös sollte je zur Hälfte Altschulden abdecken und ins Südbad fließen – fiel aus.

Bereits vor der Sitzung sorgte Manfred Maximinis Vorstoß für Wirbel in den Ratsfraktionen (der TV berichtete). Mit den acht bis neun Millionen Euro, die ein Verkauf des städtischen 38-Prozent-Anteils an der gbt seiner Schätzung nach bringen könnte, will der UBM-Fraktions-Chef wieder Geld in die Stadtkasse strömen lassen. Vor allem die Sanierung des maroden Südbads, für dessen Erhalt am Donnerstag mehr als 500 Trierer demonstrierten, will Maximini auf diese Weise ermöglichen. Mit Spannung und regelrechter Vorfreude erwarteten viele die Debatte im Rat - und mussten am Donnerstagabend mit anhören, wie Maximini seinen Antrag wieder von der Tagesordnung nahm. "Man hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass laut Gemeindeordnung eine Vorbeteiligung der Aufsichtsbehörde erforderlich ist", sagte der erfahrene Kommunalpolitiker. "Eine solche Beteiligung gab es bisher nicht, wir stellen deshalb diesen Antrag zurück." Das war alles, eine weitere Diskussion fand nicht statt. Gestern stellte sich Manfred Maximini den Fragen des TV. Wieso musste der explosive Antrag wieder runter von der Tagesordnung? "Am Tag der Sitzung hat Oberbürgermeister Helmut Schröer mich darüber informiert, dass er den Beschluss aussetzen müsste, falls er eine Mehrheit findet", erklärte der UBM-Chef im Stadtrat. "Der Oberbürgermeister hat einen Paragraphen der Gemeindeordnung zur Begründung herangezogen, den wir bisher ganz einfach nicht kannten." Dabei handelt es sich um den Paragraphen 92, der die Vorlage- und Beratungspflicht definiert. Dieser sagt sinngemäß, dass vor dem Verkauf der Anteile eine Analyse der Vor- und Nachteile erstellt werden muss. "Dabei sind die organisatorischen, personalwirtschaftlichen, (...) finanziellen und steuerlichen Unterschiede und die Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt gegenüber zu stellen." Diese Analyse müsse der Aufsichtsbehörde, in diesem Fall der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), spätestens sechs Wochen vor der Entscheidung vorgelegt werden. "Wir sehen es anders als der OB", betonte Maximini. "Ein Grundsatzbeschluss des Rates wäre meiner Ansicht nach trotzdem möglich gewesen. Anschließend hätte man die von der Gemeindeordnung geforderte Analyse in Angriff nehmen können." Trotzdem habe die UBM ihren Antrag zurückgezogen, "weil wir keine unnötige formaljuristische Diskussion wollten, in der es nicht um den Verkauf der Anteile, sondern nur um die Interpretation der Gemeindeordnung gegangen wäre", sagte Maximini.

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