Energie Windkraft auf drei Flächen möglich

Waldrach/Koblenz · Die Kommunalpolitiker in der Verbandsgemeinde Ruwer sind mit ihren Windkräftplänen ein Stück weitergekommen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesplanungsbehörde hat dem Zielabweichungsantrag der VG Ruwer für die Teilfortschreibung Windenergie ihres Flächennutzungsplans weitestgehend zugestimmt. Damit werden Flächen für die Windkraftnutzung bei Schöndorf, Waldrach (Nähe frühere B 52) und bei Farschweiler wahrscheinlicher. Die VG Ruwer kann nun das Verfahren für die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans fortführen. Dieser Verfahrensschritt ist notwendig gewesen, da die Flächen im aktuell geltenden Raumordnungsplan Region Trier 2004 nicht aufgeführt sind.

Die Zulassung der Zielabweichung erfolgte unter der Voraussetzung, dass bei der Darstellung der Flächen für Windkraft die Ziele des neuen Landesentwicklungsprogramms IV beachtet werden. Danach ist bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein Mindestabstand dieser Anlagen von 1000 Metern zu reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, zu Dorf-, Misch und Kerngebieten einzuhalten. Bei einer Höhe der Windenergieanlagen von mehr als 200 Metern beträgt der Mindestabstand zu Baugebieten 1100 Meter. Zudem muss der Bau von mindestens drei Windenergieanlagen im Verbund möglich sein.

 Bei der Prüfung durchgefallen ist eine Teilfläche im Südosten des Windkraftgebiets bei Waldrach. Diese Fläche ist im Entwurf des neuen Raumordnungsplans als Vorranggebiet Forstwirtschaft ausgewiesen.

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