Rathaus Trier widerspricht Verwaltungsgericht

Trier · Der Trierer Weihnachtsmarkt kann auch weiterhin von der Firma Oscar Bruch veranstaltet werden. Die Stadtverwaltung sieht keine Notwendigkeit, für die Organisation und Durchführung des Marktes per europaweiter Ausschreibung einen anderen Partner zu suchen.

 Auf dem Domfreihof sind während des Weihnachtsmarktes 537 Quadratmeter mit Verkaufsständen belegt. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Auf dem Domfreihof sind während des Weihnachtsmarktes 537 Quadratmeter mit Verkaufsständen belegt. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Die Trierer Stadtverwaltung hat keine rechtlichen Bedenken, den Trierer Weihnachtsmarkt "freihändig" an die Privatfirma Oscar Bruch zu vergeben. Die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes sei eine Dienstleistung, bei der der Betreiber das wirtschaftliche Risiko trage. Für solche Dienstleistungskonzessionen sähen weder das Europäische Vergaberecht noch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) eine öffentliche Ausschreibung vor.
Mit dieser Rechtsauffassung weist die Stadtverwaltung einen Hinweis des Trierer Verwaltungsgerichts zurück: Dessen Vorsitzender Richter Georg Schmidt hatte kürzlich am Rande einer Verhandlung, bei der es um die Händlerauswahl für den Trie rer Weihnachtsmarkt ging, angemerkt, dass die Stadt prüfen müsse, ob eine öffentliche Ausschreibung des Weihnachtsmarkts rechtlich notwendig ist (der TV berichtete).
Die Idee, in Trier einen Weihnachtsmarkt zu etablieren, geht auf das Ende der 1970er Jahre zurück: Der damalige Trierer Wirtschaftsdezernent und spätere Oberbürgermeister Helmut Schröer habe sich zu jener Zeit auf die Suche nach Trierer Firmen und Investoren gemacht, die Interesse daran haben, einen Weihnachtsmarkt in Trier aufzubauen und sich auch finanziell dafür zu engagieren. "Leider ließ sich damals niemand finden, der dazu bereit gewesen wäre", erklärt der städtische Pressesprecher Dieter Jacobs auf TV-Nachfrage.
In der Firma Oscar Bruch aus Andernach am Rhein fand die Stadt schließlich einen Partner. "Die Firma Bruch war damals schon eine der größten Schaustellerfamilien in Deutschland und bestückte im Wechsel mit der Schaustellerfamilie Barth bereits die Peter- und Paul-Messe und die Allerheiligenmesse in Trier", berichtet Jacobs. Die Familie Bruch habe sich dann auch bereiterklärt, den Trierer Weihnachtsmarkt auf eigenes finanzielles Risiko aufzubauen und zu organisieren - und tut dies bis heute: Vom 25. November bis zum 22. Dezember findet in diesem Jahr der 34. Trierer Weihnachtsmarkt statt.
Für die 95 Verkaufshäuschen und die Imbissstände, die vier Wochen lang auf Hauptmarkt und Domfreihof aufgestellt werden, zahlt die Firma Bruch an die Trierer Stadtverwaltung insgesamt eine Gebühr von knapp 31 500 Euro.
27 Euro pro Quadratmeter



Die Höhe dieser Gebühr berechnet die Stadtverwaltung nach der Gebührenordnung für die Sondernutzung von städtischen Plätzen und Straßen. Für den Hauptmarkt werden nach dieser 27 Euro pro Quadratmeter Verkaufs- beziehungsweise Standfläche und Monat berechnet und für den Domfreihof 22,10 Euro.
Vom insgesamt rund 3640 Quadratmeter großen Hauptmarkt setzt das Ordnungsamt bei der Gebührenberechnung 470 Quadratmeter "beanspruchte Fläche" für den Weihnachtsmarkt an. Auf dem insgesamt rund 4840 Quadratmeter großen Domfreihof sind laut Stadtverwaltung beim Weihnachtsmarkt 537 Quadratmeter mit Verkaufsständen belegt.
Für die beiden Karussells auf Hauptmarkt und Domfreihof wird eine zusätzliche Gebühr von 1074 Euro erhoben. Plus 19 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Gesamtbetrag von 31 448,48 Euro.
Die Pacht, zu der die Firma Bruch die Verkaufshäuschen an die jeweiligen Händler weitervermietet, ist unbekannt. Auf die Höhe hat die Stadt Trier keinen Einfluss. woc

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