Schmuddelliste: Trierer Gericht verbietet Eintrag

Trier · Das Trierer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Trierer Lebensmittelbetriebs gegen die Stadtverwaltung bestätigt: Die Stadt darf den Betriebsnamen und die bei einer Kontrolle festgestellten Hygienemängel nicht im Internet veröffentlichen.

Bei dem Betrieb waren laut Verwaltungsgericht zwar hygienische Mängel festgestellt worden, allerdings ohne direkten Bezug zu konkreten Lebensmitteln. Zu den Mängeln gehörte zum Beispiel ein Riss in der Glasscheibe einer Fleischtheke, ein verschmutzter Kühlschrank, und nicht aufgefüllte Papierhandtuch- und Desinfektionsmittelbehälter. Verdorbene Lebensmittel sind nicht festgestellt worden. Eine Veröffentlichung auf der Schmuddelliste würde in diesem Fall "die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschreiten", urteilt das Gericht. Zudem seien die Mängel inzwischen behoben worden.

Auf der so genannten Schmuddelliste im Internet ( www.trier.de/lebensmittelwarnung ) veröffentlicht die Stadtverwaltung seit dem 1. November Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und in denen bei Kontrollen hygienische Mängel festgestellt werden, die eine Geldbuße von 350 Euro rechtfertigen. Alle Kommunen in Deutschland müssen nach einer Neuerung des Lebensmittelgesetzes eine solche Liste führen (volksfreund.de berichtete).

Auch in anderen Städten, zum Beispiel Pforzheim und Regensburg, haben sich Betriebe bereits gegen die Veröffentlichung juristisch gewehrt. In Trier haben bislang zwei Betriebe beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Neben dem aktuellen Urteil hat das Gericht über einen zweiten Fall zu entscheiden: Bei diesem Trierer Betrieb waren allerdings hygienische Mängel nicht an der Einrichtung, sondern an Lebensmitteln, die im Restaurant verkauft werden sollten, festgestellt worden. Die Stadtverwaltung hatte den Betrieb zunächst auf der Schmuddelliste aufgeführt, den Eintrag allerdings am vergangenen Freitag wieder gelöscht, nachdem das Restaurant bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Ein Urteil steht in diesem Fall noch aus.

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