Letzte Warnung

Ein 24-jähriger Angeklagter aus der Verbandsgemeinde Daun muss wegen Urinierens am Busparkplatz 100 Sozialstunden leisten. Weil er nach 30 Stunden nicht mehr erschien, ist er gerichtlich verwarnt worden.

Daun. (vog) Bereits am 11. April war die Hauptverhandlung vorm Dauner Amtsgericht (der TV berichtete). Der 24-Jährige war wegen sexuellem Missbrauch angeklagt worden, weil Eltern Anzeige erstattet hatten. Angeblich hatte der betrunkene Angeklagte beim Urinieren am Busbahnhof in der Dauner Innenstadt demonstrativ ihren Kindern sein Glied gezeigt. Er kam mit Kumpanen von einer Zechtour, als die Kinder morgens zur Schule gingen. In der April-Verhandlung wurde er zu 100 Sozialstunden, abzuleisten bei der Dauner Verbandsgemeindeverwaltung, verurteilt. Doch nach 30 Stunden Sozialarbeit erschien der Angeklagte nicht mehr. Dafür musste er sich jetzt erneut vor Gericht verantworten. Richter Hans Schrot: "Bereits im Juni waren sie deshalb hier. Da saßen sie mit verbundener Hand da. Und was ist jetzt?" Der Angeklagte räumt ein, alle Atteste zu Hause vergessen zu haben. Mittlerweile habe er einen Mini-Job angetreten. Staatsanwalt Thomas Grawemeyer und Richter Schrot sind sich einig: "Da bleibt noch genügend Zeit, die verbleibenden 70 Sozialstunden abzuleisten." Der Angeklagte wird ermahnt und erhält die Auflage innerhalb von drei Monaten die Auflagen zu erfüllen. Wenn nicht, drohe ihm ein erneuter Prozess statt gerichtlicher Ermahnung.

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