Vogelgrippe: Hühner und Enten in den Stall!

Vulkaneifelkreis · Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Vulkaneifel hat präventiv eine Stallpflicht für Hausgeflügel im gesamten Landkreis Vulkaneifel erlassen. Grund ist der Fund von verendeten Wildvögeln am Laacher See und in Koblenz, bei denen inzwischen die Geflügelpest nachgewiesen werden konnte.

Sämtliches im Landkreis Vulkaneifel gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) darf daher ab sofort bis zum 28. Februar ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gegen das Eindringen von Wildvögeln gehalten werden. Außerdem ist der Kauf von Geflügel über Märkte, Börsen, mobile Händler oder sonstige Dritte untersagt. Es besteht der begründete Verdacht, dass ein weiteres schnelles Ausbreiten von HPAI-Virus-Infektionen auch bei den derzeit herrschenden winterlichen Witterungsverhältnissen zu befürchten ist. Es ist dabei von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, zumal der Landkreis Vulkaneifel Durchzugsgebiet für wildlebende Vögel ist und mehrere Flüsse, Seen und Feuchtgebiete vorhält, an denen die genannten Wildvögel rasten.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hatte bei den verendeten Wildvögeln in Koblenz und am Laacher See das Geflügelpest-Virus H5N8 nachgewiesen. Um die Übertragung der Vogelgrippe zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu verhindern, weist Umweltministerin Ulrike Höfken außerdem darauf hin, dass alle Geflügelhalter die bundesweit verordneten Hygienemaßnahmen unbedingt einhalten müssen. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Tier nicht anfassen, sondern der Kreisverwaltung melden, so die Ministerin. Ausführliche Infos im Internet: <%LINK auto="true" href="http://www.vulkaneifel.de" text="www.vulkaneifel.de" class="more"%> red

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