Gewerkschaft: Bei der Rente für Pendler läuft noch vieles schief

Luxemburg · Das bereits 2012 zwischen Luxemburg und Deutschland ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen ist in diesem Jahr in Kraft getreten. Vor allem ehemalige Grenzgänger, die nun Rente aus dem Großherzogtum beziehen, sind betroffen. Die luxemburgische Gewerkschaft OGBL sieht viele Ex-Pendler schlecht vorbereitet und informiert.

Luxemburg. Zahlreiche Rentner, die nun ihre Alterseinkünfte in Luxemburg versteuern müssen, sind laut OGBL noch sehr unsicher. Wolfgang Schnarrbach, Präsident der OGBL Sektion Deutsche Grenzgänger, bietet deshalb die Hilfe der Gewerkschaft an.
Worum geht es?
Eine wesentliche Änderung des Doppelbesteuerungsabkommen ist, dass Renten aus Luxemburg von diesem Jahr an auch dort versteuert werden. Dies führt nach Ansicht von Experten in vielen Fällen zu geringeren Netto-Rentenzahlen, da in Luxemburg Renten in voller Höhe besteuert werden.
Viele Fragen:
"Aus unserer Sicht läuft noch nicht alles glatt", sagt Schnarrbach. Die Anträge für die Steuerkarten hat die luxemburgische Steuerbehörde im Herbst 2013 verschickt. Doch wichtige Fragen wurden nicht abgeklärt. "Viele der etwa 1500 Rentner aus der Region Trier sind nun in der ungünstigen Steuerklasse 1 oder 1a", erklärt Schnarrbach.
Empfehlungen:
Laut Schnarrbach müssen die Rentner der Behörde klare Angaben machen. Er hat die wichtigsten Fragen, die bei der Gewerkschaft aufschlagen, zusammengefasst und beantwortet.
Ledige Steuerpflichtige müssen ihre Rente aus Luxemburg angeben und (falls vorhanden) Rente und Einkommen aus Deutschland anmelden. Für sie wird die Steuerklasse 1 festgelegt.
Getrennt lebende Steuerpflichtige müssen ihre Rente aus Luxemburg und Renteneinkünfte und Einkommen aus Deutschland melden. Wenn Zahlungen an den geschiedenen Ehepartner fällig oder Zahlungen an Kinder zu leisten sind, sollten diese angezeigt werden. In diesen Fällen gilt die Steuerklasse 1a.
Verheiratete Steuerpflichtige können nur in die Steuerklasse 2 kommen, wenn sie mehr als 50 Prozent der Hauseinkünfte aus Luxemburg haben. Der Steuerbehörde müssen folgende Angaben vorliegen: Heiratsdatum, Renteneinkünfte aus Luxemburg, Rente und Einkommen aus Deutschland. Zudem muss das Einkommen des Ehepartners aus Lohn oder aus sonstigen Einkommen aus Deutschland und Luxemburg angegeben werden. Wenn noch Kinder im Haushalt leben, kann dies steuermindernd sein. Treffen die Punkte zu, gilt für diese Rentner Steuerklasse 2.
"Damit die Rentner die günstigste Steuerklasse bekommen und kein Geld verschenken, raten wir, die Angaben lückenlos auf dem Fragebogen der Steuerverwaltung zu beantworten", sagt Schnarrbach. Notfalls gehe das auch in einem Schreiben an das Bureau RTS-rèsidents, Luxemburg, 2982, E-Mail: rtsnr@co.etat.lu.
Weiterhin bieten die Experten der Gewerkschaft OGBL in Bitburg, Trier, Saarlouis und Luxemburg Hilfestellung ( www.ogbl.lu). hw

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort