Neue EU-Verordnung zu Chrom-Verfahren Hunderte Arbeitsplätze bei Ideal Standard in Gefahr?

Brüssel/Wittlich · Ein Chrom-Verfahren steht bei der EU auf der Streichliste. Das könnte Hunderte Menschen in der Region den Job kosten.

 Gibt es bald keine verchromten Armaturen mehr aus Europa?

Gibt es bald keine verchromten Armaturen mehr aus Europa?

Foto: TV/Heribert Waschbüsch

Bedroht eine neue EU-Verordnung möglicherweise mehrere Hundert Jobs in der Region Trier? In Brüssel diskutieren und beraten derzeit die Abgeordneten im Europäischen Parlament im Rahmen der Reach-Verordnung über das sogenannte Chromtrioxid-Verfahren oder auch Chrom-Sechs-Verfahren. Was aus der Ferne sehr theoretisch aussieht, kann doch erhebliche Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. In Wittlich, bei Ideal Standard mit seinen über 400 Beschäftigten, sieht man sorgenvoll in die europäische Hauptstadt. Im schlimmsten Fall könnte ein Verbot des Verfahrens den Standort an der Lieser infrage stellen.

Doch worum geht es? Innerhalb der Galvanotechnik wird Chromtrioxid insbesondere für die Verchromung eingesetzt, die wachsende technische und wirtschaftliche Bedeutung hat. In Wittlich werden so jährlich rund eine Million Armaturen verchromt, die dadurch einen schönen Glanz und eine pflegeleichte, wasserabweisende Oberfläche erhalten. „Für das Chrom-Sechs-Verfahren gibt es derzeit keine marktfähige Alternative“, erklärt der Betriebsratsvorsitzende von Ideal Standard, Peter Schleidweiler. Werde das Verfahren nun in der Europäischen Union verboten, würde dies eine ganze Branche mit Tausenden Mitarbeitern treffen. Der Zentralverband Oberflächentechnik rechnet vor: „Mehr als 550 Betriebe in Europa sind in der Hartverchromung tätig (davon etwa 25 Prozent aus Deutschland) und erwirtschaften einen Umsatz von 1,4 Milliarden Euro.“ Und der Verband sieht deshalb eine große Gefahr: „Ein Verbot der Beschichtungsprozesse auf Basis Chromtrioxid würde einen sofortigen Produktionsstopp bedeuten, das heißt, es fährt kein Auto, Lkw, Schiff, Flugzeug, Eisenbahn und es dreht sich keine Generatorwelle.“

Doch die Bedenken der EU haben durchaus ihre Berechtigung. Das Verfahren gilt als umweltbelastend und – nicht ordnungsgemäß eingesetzt – geht davon  für Menschen eine große Gefahr aus, es gilt als krebserzeugend. Seit dem 2007 in der EU das sogenannte ­REach-Verfahren (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) greift, wird für solche gefährlichen Stoffe ein Zulassungsverfahren notwendig.

Darauf weisen auch die IG Metall, die Betriebsräte der Galvanik-Betriebe und der ZVO in einer gemeinsamen Erklärung hin: „Wenn die Europäische Kommission auf Vorschlag eines Mitgliedstaates nach einer umfangreichen Phase der Überprüfung und Beratung zu dem Schluss kommt, einen SVHC-Stoff in das Zulassungsverfahren zu nehmen, müssen für die vorgesehenen Verwendungen Anträge gestellt werden. Darin ist der Nachweis für die Beherrschung der Risiken aus der Verwendung zu erbringen und es sind – wie im deutschen Gefahrstoffrecht auch – Alternativen für den Stoff zu prüfen. In dieser Phase befindet sich derzeit das Chromtrioxid-Verfahren.“

Auch der IG-Metall-Bevollmächtigte in der Region Trier, Christian Z. Schmitz sieht die Gefahren. Doch gleichzeitig hält er ein schnelles Verbot für alle Seiten für kontraproduktiv. „Das Ergebnis wäre, dass die Produktion in Länder außerhalb der EU verlagert wird, dorthin, wo in den meisten Fällen die Umwelt- und Sicherheitsstandards weitaus geringer sind als beispielsweise in Deutschland.“ Gleichzeitig würde in der Region ein mittelständisches Unternehmen geschwächt. „In einem Konzern wird man die Produktion einfach verlagern“, glaubt Schmitz. Denn die Einfuhr und der Verkauf der mit dem Verfahren hergestellten Produkte sei ja nicht verboten. „Am Ende ist dann die Umwelt der Verlierer und unsere mittelständische Wirtschaft“, so der IG-Metall-Chef. Wirtschaft und Gewerkschaft hoffen indes noch auf eine Ausnahmeregelung für sechs Jahre, um Produktionsänderungen einzuleiten.

„Die Unternehmen benötigen dringend Zulassungszeiträume, die ihre weitere Entwicklung fördern und Investitionen ermöglichen“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. Bei der EU liegen verschiedene Anträge auf Zulassung vor. Den Antragstellern wurde wohl signalisiert, dass allenfalls mit einer Zulassung für vier bis maximal sieben  Jahre zu rechnen sei. In diesen Tagen stimmt das EU-Parlament über das weitere Vorgehen ab.

Das wäre nicht die endgültige Entscheidung, die muss der Europäische Rat treffen, doch zumindest ein Fingerzeig. In Wittlich schauen die Mitarbeiter von Ideal Standard deshalb ganz genau nach Brüssel.

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