Klagen gegen Kammerbeitrag abgewiesen

Trier/Daun. (hw) Die Klagen mehrerer Dauner Firmen aus der Techni-Gruppe gegen die Beiträge der Industrie- und Handelskammer Trier sowie gegen die Pfändung ausstehender Beträge sind von Verwaltungsgericht Trier abgewiesen worden.

Dies teilte das Verwaltungsgericht Trier gestern mit. In den drei Beitragsverfahren ist die Berufung zugelassen worden. Das bedeutet, dass sich die klagenden Unternehmen nun an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz wenden können. In der Frage der Pfändung müsste erst eine Berufungszulassung vor dem OVG beantragt werden. "Wir werden auf jeden Fall mit unseren Klagen vor das OVG ziehen und auch weiter bis zum Europäischen Gerichtshof gehen", kündigte Justiziarin Irene Roth von der Dauner Techni-Gruppe an.

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