Minijob und Kurzarbeit

Rund 32 000 Arbeitnehmer sind allein in Rheinland-Pfalz im Zug der Wirtschaftskrise von Kurzarbeit betroffen. Um die dadurch entstandene finanzielle Lücke zu schließen, scheint für viele ein Minijob der Ausweg.

Trier. (red) Die Oberfinanzdirektion informiert über einige Besonderheiten, die es zu bedenken gibt. Beim Minijob können monatlich bis zu 400 Euro dazu verdient werden, ohne dass Abgaben oder Steuern anfallen. Bei einem Minijob trägt der Arbeitgeber sämtliche Abgaben wie Unfall- und Sozialversicherungsbeiträge sowie eine Pauschalsteuer, so dass dem Minijobber "Brutto für Netto" bleibt und er bis zu 400 Euro auch tatsächlich ausgezahlt bekommt. Doch Vorsicht: Der Minijob kann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Entscheidend ist hier, wann der Nebenjob angetreten wurde.

Infos zu den steuerlichen Auswirkungen von Kurzarbeit, Mini- und Nebenjobs erteilt die Info-Hotline der Finanzämter unter 0180/3757-400.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort