Minijob Mini oder Midi – das müssen Sie über den neuen Job wissen

Trier · Jobcenter und Arbeitsagentur geben Tipps zu Sozialversicherung, Rentenbeiträgen, Schwerbehinderung und Urlaubsanspruch.

() Der Minijob. Er ist beliebt, er ist unkompliziert, er ist gefragt. Doch in der Corona-Pandemie hat er seine Schwachstellen gezeigt. Vor allem Minijobber haben als Erste ihren Job verloren und hatten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Was ein Minijob bietet, welche Vor- und Nachteile er mit sich bringt und viele andere Fragen beantworten Jobcenter und Agentur für Arbeit, die gemeinsam in einer Telefonaktion „Minijob verloren – neue Perspektive gewonnen“ Fragen beantwortet haben.

Die beiden Expertinnen Hanna Kunze, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Trier, und Kathrin Döpgen, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Trier Stadt, antworten auf wichtige Fragen und geben Tipps:

Nach meiner Elternzeit will ich wieder beruflich einsteigen. Leider kann mein Arbeitgeber mich nur in Vollzeit zurücknehmen. Da die Kinderbetreuung aber nicht abgesichert ist, suche ich in der Zwischenzeit nach Alternativen. Ist der Minijob die Lösung?

Einige starten nach einer längeren beruflichen Abstinenz ins Berufsleben mit einem Minijob. Er bietet Flexibilität und die Möglichkeit, in Berufsbereiche reinzuschnuppern, in denen man zuvor noch nicht gearbeitet hat. Für den Start ist das manchmal gar nicht schlecht, aber Sie sollten von Anfang an mit dem Arbeitgeber besprechen, ob auch eine Aufstockung der Arbeitsstunden möglich ist, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist.

So könnten Sie sich darauf einigen, dass nach sechs Monaten ein Mitarbeitergespräch erfolgt und bei Eignung die Arbeitszeit aufgestockt wird. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie verdienen mehr Geld, sind durch den Midijob oder durch eine klassische Teilzeitbeschäftigung sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit auch abgesichert, und der Arbeitgeber wird Sie als Mitarbeiterin etwa mit Weiterbildungen besser fördern können.

Was ist ein Midijob?

Jeder kann einen Midijob ausführen, denn er wird nach dem Einkommen klassifiziert: Sie verdienen zwischen 450,01 Euro bis 850 Euro? Dann können Sie mit dem Konstrukt des Midijobs proportional Teile der Sozialabgaben sparen. So ist der Midijob nicht nur lukrativer als der Minijob, sondern bietet auch mehr Sicherheiten, da Sie etwa dann kranken- und arbeitslosenversichert sind. Außerdem bleibt mehr für die Rente übrig. Online finden Sie einige Rechner zur Gleitzone. In dieser dürfen selbstverständlich alle Arbeitnehmenden arbeiten.

Mir wurde nun der Grad der Behinderung 50 anerkannt. Habe ich auch im Minijob mehr Urlaub?

Minijobber haben dieselben Arbeitsrechte, wie alle anderen (Teilzeit-)Beschäftigte auch. Schwerbehinderte haben bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr. Das steht somit selbstverständlich auch Minijobbern zu.

Denken Sie immer daran, sich bezüglich des Arbeitsrechts gut zu informieren. Immer noch erleben wir es viel zu oft, dass sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber überrascht sind, dass sie überhaupt Anspruch haben auf Urlaub, wie alle anderen. Auch haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit (bis zu sechs Wochen) und müssen genauso fristgerecht gekündigt werden.

Werden Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt, wenn ich einen Minijob ausübe?

Wenn sie einen Minijob (bis zu 450 Euro monatlich) ausüben, werden keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Jedoch in die Rentenversicherung. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 18,6 Prozent. Davon zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent. Ihr Eigenanteil beträgt 3,6 Prozent. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von Beiträgen zur Rentenversicherung befreien zu lassen.

Ich übe eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus und nehme jetzt einen zusätzlichen Minijob auf. Muss ich für beide Beschäftigungen Rentenbeiträge zahlen? Oder geht das nur bei einer Beschäftigung? Wenn ja, welche?

Sie sind über ihre hauptberufliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sozialversichert und zahlen somit unter anderem Beiträge in die Rentenversicherung. Sie können über ihren Minijob einen Rentenbeitrag zahlen – müssen es aber nicht. Es besteht die Möglichkeit, sich von dieser befreien zu lassen. Das heißt, dass sie keinen Eigenteil von 3,6 Prozent zahlen müssen. Der Arbeitgeber zahlt jedoch immer die 15 Prozent. Bei einer Befreiung müssen sie einen entsprechenden Antrag bei ihrem Arbeitgeber abgeben.

www.minijob-zentrale.de

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