Neuer Rat bei Ärger mit dem Energieversorger

Trier · Ob verspätete Abrechnung, angedrohte Versorgungssperre oder verzögerter Anbieterwechsel: Die Probleme der Verbraucher mit ihren Energieversorgern nehmen stetig zu. Aus dieser Erfahrung heraus bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz von nun an auch in Trier eine Rechtsberatung zu dem Thema an.

 Sind froh darüber, die Energierechtsberatung nun auch für die Region in Trier anbieten zu können: Renate Schröder, Verbraucherberatung Trier, sowie die beiden Fachberater für Energierecht, Fabian Fehrenbach und Silke Müller (von links). TV-Foto: Sabine Schwadorf

Sind froh darüber, die Energierechtsberatung nun auch für die Region in Trier anbieten zu können: Renate Schröder, Verbraucherberatung Trier, sowie die beiden Fachberater für Energierecht, Fabian Fehrenbach und Silke Müller (von links). TV-Foto: Sabine Schwadorf

Trier. Spätestens seit den Pleiten der Energieversorger TelDaFax und Flexstrom, von denen bundesweit immerhin 1,5 Millionen Verbraucher betroffen sind, ist klar, dass die Marktliberalisierung im Sektor Energie auch seine Tücken haben kann. Seit 1998 kann sich jeder Bürger seinen Energieversorger selbst aussuchen und so viel Geld sparen.Doch nicht jeder Energieanbieter hält das, was er verspricht. Und nicht jeder Lieferant macht seine Daten und sein Vorgehen transparent. Die Folge: Die Verbraucher sind zunehmend verunsichert. "Seit einiger Zeit verzeichnen wir eine riesige Nachfrage nach Rat und Hilfe", sagt Rechtsanwalt Fabian Fehrenbach, Fachberater Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Vor allem, wenn die Energieversorger Preiserhöhungen ankündigten. Im Schnitt kommt seine Abteilung insgesamt auf 3000 Beratungen im Jahr - und die allein im Energierecht. Tendenz steigend. Auch in der Region Trier, sagt Renate Schröder von der Verbraucherberatung, sei der Wunsch nach Rat und Hilfe groß. "Umso mehr freut es uns, dass wir nun auch in Trier nicht nur Versorgungsverträge prüfen, sondern auch in rechtlichen Fragen beraten können", sagt sie. Bisher gab es dieses Angebot nur in Mainz. Denn mit der Trierer Rechtsanwältin Silke Müller steht nun zwei Mal monatlich eine Energierechtsexpertin vor Ort zur Verfügung. "Es ist ja auch nicht leicht zu wissen, was passiert, wenn mein Stromversorger insolvent ist und welche rechtlichen Konsequenzen das hat", sagt sie. Dabei stellt ihr Kollege Fehrenbach auch klar: "Es gibt rund 1000 Stromanbieter, und die wenigsten verhalten sich gesetzeswidrig", sagt er. Allerdings schätzt er, dass immerhin etwa 90 Prozent aller Versorgungsverträge juristisch über unsaubere Preisänderungsklauseln verfügen.Unzulässiges im Kleingedruckten

Denn das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalte häufig Unzulässigkeiten. So bestehe für den Kunden laut Bundesgesetz zwar immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn es zu Preiserhöhungen komme. Nutzt der Kunde dies, werde das jedoch von den Energielieferanten oft nicht akzeptiert. Etwa, wenn es um die Weitergabe einer Umlagenerhöhung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gehe. "Es gab schon immer eine intransparente Preisgestaltung. Aber wir Verbraucherschützer unterstellen den Versorgern, dass sie Kostensteigerungen gern an den Kunden weitergeben, Kostensenkungen jedoch nicht", kritisiert Fabian Fehrenbach. Neben dem Rat der Verbraucherzentrale zu undurchsichtigen Versorgungsverträgen, deren Abrechnungen oder Problemen mit dem Anbieterwechsel, sind Hilfestellungen beim Umgang mit Tarifrechnern im Internet wie Verivox, Tarifvergleich oder Toptarif von den Verbrauchern gefragt. "Tarifrechner sind eine tolle Informationsquelle, ohne die ein Durchblick im Tarif-dschungel kaum möglich ist", sagt Silke Müller. Schließlich vertreiben viele Energieversorger ihre Produkte nur übers Internet. Allerdings gilt es, Tricks und Kniffe zu beachten sowie Fallstricke zu vermeiden. Diese müsse man kennen, so die Anwältin, schließlich weise kein Versorger die Preise so aus, wie sie seien.Beispiel: Wer per Mausklick lediglich seinen Verbrauch, Postleitzahl und Zahl der Familienmitglieder eingibt, bekommt ein verzerrtes Ergebnis. Denn automatisch wird der einmalig gewährte Bonus mit in den Jahrespreis gerechnet. Der "echte" Tarif ab dem zweiten Jahr der Vertragslaufzeit wird laut den Erfahrungen der Verbraucherschützer jedoch verschleiert. "Die Tarifrechner sind ohne Frage ein wertvolles Instrument. Aber sie arbeiten kommerziell", warnt Jurist Fehrenbach. So sei der erste genannte Energieanbieter derjenige, der sich den Spitzenplatz erkauft habe. Und wechsele ein Kunde gleich per Mausklick vom Tarifrechner zum neuen Anbieter, so erhalte das Internetportal dafür eine Provision. "Passe ich die Einstellungen allerdings entsprechend an, so kann ich mehr günstige Anbieter finden als mir auf den ersten Blick offenbart werden."Energierechtsexpertin Silke Müller steht jeden zweiten und vierten Montag im Monat in der Verbraucherberatung Trier zur Verfügung. Anmeldung unter Telefon 0651/48802. Kosten der persönlichen Beratung: 18 Euro und mit zusätzlichem Schriftverkehr 30 Euro. Die Beratung wird vom Landesenergieministerium mitfinanziert.Extra

Für Stromkunden haben die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale folgende Tipps: Die Juristen empfehlen einen Vertrag mit einer Laufzeit von zunächst lediglich einem Monat. Des Weiteren sollte sich Vertrag automatisch jeweils um einen Monat verlängern, sofern eine Kündigung besteht. Zusätzlich sollte die Kündigungsfrist ebenfalls einen Monat betragen. So entkommt der Kunde auch allen Schwierigkeiten, die mit einem Sonderkündigungsrecht etwa infolge einer Preiserhöhung entstehen können. "Schon bei Vertragsschluss können Sie damit vielen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen", rät Rechtsanwalt Fabian Fehrenbach, Fachberater Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Generelles Tabu bei Verträgen sollten Vorkasse und Kaution sein, um bei einer Insolvenz des Energieversorgers auf der sicheren Seite zu sein. sas

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort