Schonfrist für ehemalige Pendler

Luxemburg/Trier · Zwölf Monate Ruhe für ehemalige Grenzgänger, die in Deutschland leben, ihre Rente aber aus Luxemburg bekommen: Zwar haben die beiden Staaten ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgestimmt, doch das Großherzogtum hat das Papier noch nicht ratifiziert. Viele der geschätzten 15 000 ehemaligen Pendler wird das freuen.

 Fast 30 000 Pendler aus der Region arbeiten in Luxemburg und beziehen später Rente. TV-Foto: Friedemann Vetter

Fast 30 000 Pendler aus der Region arbeiten in Luxemburg und beziehen später Rente. TV-Foto: Friedemann Vetter

Luxemburg/Trier. Bereits am 23. April vergangenen Jahres haben sich die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Für viele Rentner hat die Umsetzung des bilateralen Vertrages einige Auswirkungen. "Demnach werden Rentner mit Wohnsitz in Deutschland mit luxemburgischen Renten aus dem Privatsektor danach in Luxemburg besteuert", erklärt der Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschaftsbond (LCGB). Dies hätte für die ehmaligen Pendler zunächst einmal auch finanzielle Nachteile. "Die Besteuerung der Rente ist momentan in fast allen Fällen in Deutschland günstiger als in Luxemburg, da für die Besteuerung der jetzt schon bezogenen Renten hohe Steuerfreibeträge geltend gemacht werden können", erklärt Alain Rassel, verantwortlich für Sozialpolitik des LCGB.
Dass das Doppelbesteuerungsabkommen auf den Weg kommt, steht außer Frage. Für das neue Abkommen gab der Deutsche Bundestag bereits am 25. Oktober seine Zustimmung. "Die luxemburgische Abgeordnetenkammer hat hierzu noch nicht abgestimmt. Folglich konnten die Ratifizierungsurkunden noch nicht ausgetauscht werden", sagt der luxemburgische Gewerkschaftler.
Staaten tauschen Urkunden aus



Klaus Robert Braus vom Finanzamt Trier teilt die Einschätzung: "Im DBA wird festgelegt, dass die beiden nationalen Parlamente das Abkommen ratifizieren müssen und die Urkunden auch austauschen." Erst im Folgejahr, nachdem die beiden Staaten die Urkunden ausgetauscht haben, werde das neue DBA dann angewendet.
Konkret bedeutet dies für Rentner mit Wohnsitz in Deutschland: Die luxemburgischen Renten aus dem Privatsektor werden auch 2013 in Deutschland besteuert - und frühestens 2014 in Luxemburg.
Pensionäre mit Wohnsitz in Deutschland, die eine luxemburgische Pension aus ihrer Tätigkeit aus dem öffentlichen Dienst beziehen, werden weiterhin in Luxemburg besteuert.
Generell sind die Renten in Luxemburg deutlich höher als in Deutschland. Seit jeher werden die Rentenbeiträge, die Arbeitnehmer in die luxemburgische Rentenkasse zahlen, nicht versteuert. Die ausgezahlten Renten werden deshalb bei der Auszahlung versteuert. In Deutschland ist das Auszahlungssystem in der Übergangsphase. Früher wurden die gezahlten Rentenbeiträge versteuert, die Auszahlungen waren meist steuerfrei. Bis 2040 werden die deutschen Renten stufenweise immer höher versteuert, dann zu 100 Prozent. Gleichzeitig gibt es in der Übergangsphase noch Steuerfreibeträge. Durch die stufenweise Anhebung in Deutschland werden sich die steuerlichen Belastungen in Deutschland und Luxemburg anpassen. "Nach Schätzungen sind die Abzüge etwa ab 2015 bis 2017 in beiden Ländern gleich", erklärt Rassel.
Pendler, die danach in Rente gehen, dürfen sich dann freuen, wenn sie ihre Renten in Luxemburg versteuern müssen. Dann ist es beim Nachbarn wieder günstiger als hier.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort